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Verbraucherzentrale warnt: Achtung Kanalhaie!

Mar­lis Albus von der Ver­brau­cher­zen­tra­le warnt aus aktu­el­lem Anlass vor Kanal­hai­en. (Foto: VZ)

Neheim. Aus aktu­el­lem Anlass warnt die Ver­brau­cher­zen­tra­le Arns­berg vor unse­riö­sen Geschäfts­prak­ti­ken eini­ger Rohr­rei­ni­ger und Kanal­sa­nie­rer. Bei­spiels­wei­se wer­de mit einer Orts­vor­wahl gewor­ben, obwohl der Sitz der Fir­ma woan­ders lie­ge. Auch wür­den unzu­läs­si­ge Abrech­nungs­me­tho­den ange­wandt, die die Rech­nung für eine Rohr­rei­ni­gung erheb­lich in die Höhe trei­ben. Zudem wer­de mit unwah­ren Behaup­tun­gen zu einer Sanie­rung der Abwas­ser­lei­tung gedrängt.

Aktueller Fall vom Neheimer Kopf

„So erging es Herrn S. vom Nehei­mer Kopf, der auch glaub­te ein Arns­ber­ger Unter­neh­men beauf­tragt zu haben“, berich­tet Mar­lies Albus, Lei­te­rin der Bera­tungs­stel­le in der Nehei­mer Burg­stra­ße, und rät: „Ach­ten Sie dar­auf, tat­säch­lich einen orts­an­säs­si­gen Betrieb aus­zu­wäh­len. Haken Sie gleich bei Beginn
des Tele­fo­nats nach und ver­ge­wis­sern Sie sich, ob die Fir­ma im glei­chen Ort sitzt. Auch soll­te direkt am Tele­fon eine Preis­ver­ein­ba­rung getrof­fen wer­den. Und wenn die Fir­ma dann vor Ort ist, las­sen Sie sich kei­ne zusätz­li­chen Leis­tun­gen wie TV-Inspek­tio­nen oder Sanie­run­gen auf­drän­gen. Unter­schrei­ben Sie die Rech­nung kei­nes­falls unge­prüft und strei­chen Sie nicht ver­ein­bar­te Pas­sa­gen oder bestä­ti­gen Sie
nur die Ertei­lung des Auftrags.“

Neutrale Beratung und mehrere Angebote

Sanie­run­gen an unter­ir­disch ver­leg­ten Abwas­ser­lei­tun­gen müs­sen aus recht­li­cher Sicht nur bei schwe­ren Schä­den, wie etwa einem Rohr­bruch, drin­gend vor­ge­nom­men wer­den. Und selbst in die­sem Fall haben Haus­ei­gen­tü­mer Zeit, die Sanie­rung sorg­fäl­tig zu pla­nen und meh­re­re Sanie­rungs­an­ge­bo­te ein­zu­ho­len. Gerin­ge­re Schä­den, wie etwa Ver­schie­bun­gen an Muf­fen­ver­bin­dun­gen, müs­sen ent­we­der gar nicht oder in einem Zeit­raum bis zu zehn Jah­ren saniert wer­den. Mar­lies Albus emp­fiehlt daher: „Kei­nes­falls soll­ten Sie sich über­rum­peln oder unter Druck set­zen las­sen. Neh­men Sie vor Ertei­lung eines Sanie­rungs­auf­trags eine neu­tra­le Bera­tung wahr und holen Sie immer meh­re­re schrift­li­che Ange­bo­te ein. Wenn etwas unüber­legt unter­schrie­ben wur­de, gibt es in den meis­ten Fäl­len ein Wider­rufs­recht, von dem Sie umge­hend Gebrauch machen soll­ten und bei Bedarf unse­re Rechts­be­ra­tung in Anspruch nehmen
können.“

  • Kos­ten­lo­se Bera­tung zur Sanie­rung von Abwas­ser­lei­tun­gen gibt es bei den Stadt­wer­ken Arns­berg und beim Pro­jekt „Haus- und Grund­stücks­ent­wäs­se­rung“  der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW unter 0211  3809–300.

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