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Neubau Hauptstr. 19 – Gestaltungsbeirat moniert nur Details

So soll das Eck­haus Haupt­stra­ße 19/Karlstraße nach den Plä­nen des Nehei­mer Archi­tek­ten Hans Rüdi­ger Tepe künf­tig aussehen.

Neheim. Bei der jüngs­ten Sit­zung des Bei­rats für Stadt­ge­stal­tung stand wie­der ein­mal ein Neu­bau­pro­jekt in der Nehei­mer City auf dem Prüf­stand der vier renom­mier­ten aus­wär­ti­gen Archi­tek­ten und Pla­ner. Anders als in der Ver­gan­gen­heit bei einem höchst umstrit­te­nen Pro­jekt an der Men­de­ner Stra­ße hat­ten die Gestal­tungs­fach­leu­te gegen einen geplan­ten Neu­bau an der Haupt­stra­ße 19 kei­ne grund­le­gen­den Beden­ken. Die geäu­ßer­ten Ein­wän­de betra­fen vor allem die Gestal­tung der Fas­sa­de im ers­ten und zwei­ten Ober­ge­schoss sowie die Höhen die­ser Eta­gen im Ver­gleich zum Nachbargebäude.

Bestehendes Gebäude als erhaltenswert eingestuft

Wäh­rend noch über die Gestal­tung des Neu­baus dis­ku­tiert wird, räumt der Bag­ger den Alt­bau Haupt­stra­ße 19 bereits ab. (Foto: oe)

Wäh­rend der Eigen­tü­mer das eben­falls ihm gehö­ren­de und aus der Grün­der­zeit stam­men­de rech­te Nach­bar­ge­bäu­de auf­wän­dig saniert hat, will er das Eck­haus an der Ein­mün­dung der im Volks­mund hier als Fisch­gas­se bezeich­ne­ten Karl­stra­ße in die Fuß­gän­ger­zo­ne abrei­ßen und auf der gesam­ten zur Ver­fü­gung ste­hen­den Flä­che durch einen Neu­bau erset­zen. Das vor­han­de­ne Gebäu­de stammt aus dem aus­ge­hen­den 19. Jahr­hun­dert und hat damals bereits ein Vor­gän­ger­ge­bäu­de aus der Zeit des ein­heit­li­chen Wie­der­auf­baus nach dem gro­ßen Stadt­brand ersetzt. Es erin­nert in sei­ner zwei­ge­schos­si­gen gie­bel­stän­di­gen Bau­wei­se mit Sat­tel­dach aber noch an die alte Stadt­struk­tur und wird im Denk­mal­pfle­ge­plan Neheims des­halb als erhal­tens­wert ein­ge­stuft, was aller­dings nicht ver­bind­lich ist.

Charme der Innenstadt bewahren

Arns­bergs Stadt­pla­ner Tho­mas Viel­ha­ber sag­te, dass man sich hier im fest­ge­leg­ten Haupt­ge­schäfts­zen­trum der Stadt befin­de und dass es da zeit­ge­mä­ße Anfor­de­run­gen an die Flä­chen­grö­ßen und Bar­rie­re­frei­heit von Läden gebe. Gleich­zei­tig gel­te es aber auch, die klein­tei­li­ge Struk­tur und den Charme der Nehei­mer Innen­stadt zu erhal­ten. Er erhob kei­ne grund­le­gen­den Ein­wän­de gegen das Pro­jekt, freu­te sich sogar aus­drück­lich, dass der vor­ge­leg­te Ent­wurf in den Ober­ge­schos­sen kei­ne Blind­ge­schos­se, son­dern eine Wohn­nut­zung vor­se­he und damit zur Bele­bung der Innen­stadt auch außer­halb der Geschäfts­zei­ten bei­tra­ge, was lei­der nicht über­all der Fall sei.

Zwei vollverglaste Ladenlokale

Der Nehei­mer Archi­tekt Hans Rüdi­ger Tepe stell­te sei­nen Ent­wurf vor. „Wir woll­ten ganz ein­fach die Ecke schlie­ßen“, sag­te er zu dem geplan­ten Gebäu­de, das auf 420 Qua­drat­me­tern Flä­che zwei Laden­lo­ka­le im Erd­ge­schoss vor­sieht, die zur Haupt­stra­ße wie auch zur Fisch­gas­se kom­plett ver­glast sein sol­len. In den drei Ober­ge­schos­sen sind ins­ge­samt acht Wohn­ein­hei­ten vor­ge­se­hen, in der obers­ten Eta­ge zurück­ge­setzt als Pent­house­woh­nung. Der Ruhe­be­reich der Woh­nun­gen ist rück­wär­tig zu einem über dem Laden begin­nen­den Hof ange­ord­net, Stell­plät­ze gibt es auf dem Grund­stück kei­ne, die müss­ten andern­orts sicher­ge­stellt werden.

Kein Blick auf Bierkisten und Gartenstühle

Im ers­ten und zwei­ten Ober­ge­schoss sieht der Ent­wurf eine stark ver­ti­kal geglie­der­te Fas­sa­de vor, die etwa 40 Zen­ti­me­ter in den Fuß­gän­ger­be­reich hin­ein­ra­gen soll und Log­gi­en und Bal­ko­ne mit Git­tern davor anbie­tet. Vor allem an die­ser Fas­sa­de ent­zün­de­te sich Kri­tik aus dem Gestal­tungs­bei­rat, auch wenn die Exper­ten grund­sätz­lich von einer „akzep­ta­blen moder­nen Über­set­zung“, einer „ange­neh­men Lösung“ oder einer „star­ken nächs­ten Mar­ke“ spra­chen. Gewünscht wur­de aber eine Fas­sa­den­auf­tei­lung, die etwas mehr den his­to­ri­schen Kon­text bewahrt und auch eine Zuga­be von 20, 25 Zen­ti­me­ter Höhe pro Geschoss, um so die Trauf­hö­he des Nach­bar­hau­ses zu errei­chen. Letz­te­res sei wegen der Abstands­flä­chen zu ande­ren Gebäu­den nicht mög­lich, ant­wor­te­te der Archi­tekt, der gleich­wohl die Anre­gun­gen bei sei­nen wei­te­ren Pla­nun­gen berück­sich­ti­gen will. Dazu gehört auch die Kri­tik des Bei­rats an offe­nen Bal­kon­git­tern zur Fuß­gän­ger­zo­ne. Den Blick auf Gar­ten­stüh­le, Bier­kis­ten und Grill wol­le er den Pas­san­ten dort ger­ne erspa­ren, sag­te ein Beiratsmitglied.

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