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Linke: „Kein zusätzliches Geld für Ausschussvorsitzende!“

Arns­berg. Die Rats­frak­ti­on der Lin­ken for­dert den Ver­zicht der Auf­sto­ckung der Bezü­ge für die Ausschussvorsitzenden.

Es geht um 75.000 Euro im Jahr

Weil die rot-grü­ne Lan­des­re­gie­rung das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment in der Poli­tik för­dern will, hat sie, auch mit Stim­men von CDU und FDP, der Para­graf 46 der Gemein­de­ord­nung ange­passt. Seit dem 1. Janu­ar die­ses Jah­res erhal­ten des­halb die Vor­sit­zen­den der 22 Fach- und Bezirks­aus­schüs­se des Rates der Stadt Arns­berg eine zusätz­li­che Auf­wands­ent­schä­di­gung von 285,60 Euro je Monat – eine Mehr­be­las­tung von rund 75.000 Euro für den Arns­ber­ger Haus­halt. Aus Sicht der Frak­ti­on von Die Lin­ke ist dies in Zei­ten klam­mer Stadt­kas­sen ein­deu­tig zu viel. Inner­halb von fünf Jah­ren wür­de ein Ver­zicht auf die­se Erhö­hung eine erheb­li­che Ent­las­tung für die Stadt­kas­se mit einem Umfang von knapp 375.000 Euro bedeuten.

Ruhnert: „Bürgernahe Politik geht anders“

Wer­ner Ruh­nert. (Foto: Linke)

„Für die Vor­sit­zen­den von Aus­schüs­sen besteht aus Sicht der Frak­ti­on kein erheb­li­cher Mehr­auf­wand, der eine sol­che zusätz­li­che Ent­schä­di­gung recht­fer­tigt. Die Sit­zun­gen wer­den doch über­wie­gend von der Ver­wal­tung vor- und nach­be­rei­tet. Die Stadt kann hier, auch vor dem Hin­ter­grund der Haus­halts­la­ge, ein Zei­chen set­zen. Die gro­ßen Frak­tio­nen, die über­wie­gend die Vor­sit­zen­den stel­len, sind also bereits bes­ser aus­ge­stat­tet wor­den.“ so Wer­ner Ruh­nert, Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der der Lin­ken. Ruh­nert weiter:
„Eine Stär­kungs­pakt­kom­mu­ne, die finan­zi­ell nicht in der Lage ist, z.B. KiTa-Gebüh­ren zu sen­ken, soll­te nicht dazu gedrängt wer­den, der­ar­ti­ge Sum­men zum Woh­le weni­ger Kom­mu­nal­po­li­ti­ker aufzubringen.
Wenn die Lan­des­re­gie­rung die Demo­kra­tie stär­ken möch­te, was durch die­se Erhö­hung beab­sich­tigt wird, ist Die Lin­ke der Mei­nung, dass Demo­kra­tie­stär­kung dann funk­tio­niert, wenn man das z. B. den sach­kun­di­gen Bür­gern zukom­men lie­ße. Bür­ger­na­he Poli­tik geht anders.“

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2 Antworten

  1. Trotz Bera­tungs­er­lass des Minis­te­ri­ums für Inne­res und Kom­mu­na­les, der auch den Lin­ken vor­lie­gen dürf­te, stel­len sie einen Antrag, der rechts­wid­rig sein dürfte.
    Wenn­gleich man über eine Erhö­hung durch­aus dis­ku­tie­ren kann, dürf­te der Antrag kei­nen Aus­sicht auf Erfolg haben. Das wis­sen die Lin­ken und trotz­dem gehen sie mit dem Antrag an die Öffent­lich­keit. Geschieht dies, um Ein­druck zu schin­den oder haben sie sich nicht mit der Rechts­la­ge befasst?

  2. zum The­ma schreibt die Kommunalinfo:
    „(…) In letz­ter Zeit häu­fen sich die Nach­fra­gen, ob Räte und Kreis­ta­ge sämt­li­che Aus­schüs­se von die­ser Rege­lung aus­neh­men können.
    Hier­zu hat das Innen­mi­nis­te­ri­um jetzt einen Erlass herausgegeben (…).
    Dem­nach kön­nen nur sel­ten tagen­de Aus­schüs­se aus­ge­nom­men wer­den. Nur wenn alle Aus­schüs­se ähn­lich sel­ten tagen wür­den wie der Wahl­prü­fungs­aus­schuss, könn­ten auch alle von der erhöh­ten Ent­schä­di­gung für Vor­sit­zen­de aus­ge­nom­men wer­den. Dies dürf­te in der Pra­xis nicht der Fall sein. Dem­entspre­chend kön­nen in der Regel nur ein­zel­ne (!) Aus­schüs­se von der zusätz­li­chen Auf­wands­ent­schä­di­gung aus­ge­nom­men werden.“

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