Arnsberg. Die Ratsfraktion der Linken fordert den Verzicht der Aufstockung der Bezüge für die Ausschussvorsitzenden.
Es geht um 75.000 Euro im Jahr
Weil die rot-grüne Landesregierung das ehrenamtliche Engagement in der Politik fördern will, hat sie, auch mit Stimmen von CDU und FDP, der Paragraf 46 der Gemeindeordnung angepasst. Seit dem 1. Januar dieses Jahres erhalten deshalb die Vorsitzenden der 22 Fach- und Bezirksausschüsse des Rates der Stadt Arnsberg eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 285,60 Euro je Monat – eine Mehrbelastung von rund 75.000 Euro für den Arnsberger Haushalt. Aus Sicht der Fraktion von Die Linke ist dies in Zeiten klammer Stadtkassen eindeutig zu viel. Innerhalb von fünf Jahren würde ein Verzicht auf diese Erhöhung eine erhebliche Entlastung für die Stadtkasse mit einem Umfang von knapp 375.000 Euro bedeuten.
Ruhnert: „Bürgernahe Politik geht anders“
„Für die Vorsitzenden von Ausschüssen besteht aus Sicht der Fraktion kein erheblicher Mehraufwand, der eine solche zusätzliche Entschädigung rechtfertigt. Die Sitzungen werden doch überwiegend von der Verwaltung vor- und nachbereitet. Die Stadt kann hier, auch vor dem Hintergrund der Haushaltslage, ein Zeichen setzen. Die großen Fraktionen, die überwiegend die Vorsitzenden stellen, sind also bereits besser ausgestattet worden.“ so Werner Ruhnert, Fraktionsvorsitzender der Linken. Ruhnert weiter:
„Eine Stärkungspaktkommune, die finanziell nicht in der Lage ist, z.B. KiTa-Gebühren zu senken, sollte nicht dazu gedrängt werden, derartige Summen zum Wohle weniger Kommunalpolitiker aufzubringen.
Wenn die Landesregierung die Demokratie stärken möchte, was durch diese Erhöhung beabsichtigt wird, ist Die Linke der Meinung, dass Demokratiestärkung dann funktioniert, wenn man das z. B. den sachkundigen Bürgern zukommen ließe. Bürgernahe Politik geht anders.“
2 Antworten
Trotz Beratungserlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales, der auch den Linken vorliegen dürfte, stellen sie einen Antrag, der rechtswidrig sein dürfte.
Wenngleich man über eine Erhöhung durchaus diskutieren kann, dürfte der Antrag keinen Aussicht auf Erfolg haben. Das wissen die Linken und trotzdem gehen sie mit dem Antrag an die Öffentlichkeit. Geschieht dies, um Eindruck zu schinden oder haben sie sich nicht mit der Rechtslage befasst?
zum Thema schreibt die Kommunalinfo:
„(…) In letzter Zeit häufen sich die Nachfragen, ob Räte und Kreistage sämtliche Ausschüsse von dieser Regelung ausnehmen können.
Hierzu hat das Innenministerium jetzt einen Erlass herausgegeben (…).
Demnach können nur selten tagende Ausschüsse ausgenommen werden. Nur wenn alle Ausschüsse ähnlich selten tagen würden wie der Wahlprüfungsausschuss, könnten auch alle von der erhöhten Entschädigung für Vorsitzende ausgenommen werden. Dies dürfte in der Praxis nicht der Fall sein. Dementsprechend können in der Regel nur einzelne (!) Ausschüsse von der zusätzlichen Aufwandsentschädigung ausgenommen werden.“