- Anzeige -

- Anzeige -

- Anzeige -

HSK bürgert ein: 134 neue deutsche Staatsbürger aus 35 Ländern

Fei­er­li­che Ein­bür­ge­rung im Mesche­der Kreis­haus. Auch 23 Sun­derner sind in die­sem Jahr vom HSK ein­ge­bür­gert wor­den. (Foto: HSK)

Hochsauerlandkreis/Sundern. 20 Aus­län­der aus 13 Natio­nen wur­den jetzt in einer Fei­er­stun­de im Kreis­haus Mesche­de ein­ge­bür­gert, dar­un­ter auch drei aus Sun­dern. In der neun­ten und letz­ten Ein­bür­ge­rungs­ver­an­stal­tung des Jah­res stell­ten vier koso­va­ri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge die größ­te Grup­pe. Die neu­en deut­schen Staats­bür­ger woh­nen in Mesche­de und Mars­berg (je 4), Ols­berg, Schmal­len­berg und Sun­dern (je 3), Best­wig, Bri­lon und Medebach.

Übers Jahr 23 Einbürgerungen in Sundern

2016 wur­den im Hoch­sauer­land­kreis – ohne Arns­berg, das selbst ein­bür­gert –  134 Aus­län­der aus 35 Län­dern ein­ge­bür­gert; das sind 19 neue Staats­bür­ger mehr als im Vor­jahr. Die größ­ten Grup­pen unter den Neu­bür­gern bil­den 31 tür­ki­sche und 15 koso­va­ri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge. Aus den EU-Natio­nen wur­den 43 Aus­län­der ein­ge­bür­gert, dar­un­ter je sie­ben grie­chi­sche und por­tu­gie­si­sche sowie je fünf ita­lie­ni­sche und pol­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge. Auch die Namen exo­ti­scher Län­der wie Afgha­ni­stan, Gui­nea, Indi­en und Viet­nam fin­den sich in der Sta­tis­tik. Die Ein­ge­bür­ger­ten woh­nen in Mesche­de (34), Sun­dern (23), Mars­berg (18), Schmal­len­berg (15), Bri­lon und Ols­berg (je 12), Best­wig und Mede­bach (je 8), Win­ter­berg (3) und Hal­len­berg (1).

Sprachkenntnisse oft eine Hürde

„Die schwie­rigs­te Hür­de für eine Ein­bür­ge­rung ist oft der Nach­weis der deut­schen Sprach­kennt­nis­se durch das Zer­ti­fi­kat Deutsch B 1, das für Bewer­ber ohne deut­sche Schul­zeug­nis­se oder abge­schlos­se­ne Berufs­aus­bil­dung vor­ge­schrie­ben ist“, so Kreis­spre­cher Mar­tin Reu­ther. „Kei­ne gro­ßen Schwie­rig­kei­ten berei­tet dage­gen der in der Öffent­lich­keit viel dis­ku­tier­te Ein­bür­ge­rungs­test, in dem Fra­gen zur deut­schen Staats- und Gesell­schafts­ord­nung gestellt werden.“

Acht Jahre Mindestaufenthalt und Straffreiheit

Grund­sätz­lich kann ein­ge­bür­gert wer­den, wer sich seit min­des­tens acht Jah­ren recht­mä­ßig in Deutsch­land auf­hält. Neben dem Nach­weis der Sprach­kennt­nis­se und staats­bür­ger­li­chen Kennt­nis­se sind wei­te­re Vor­aus­set­zun­gen zu erfül­len: zum Bei­spiel die Siche­rung des Lebens­un­ter­halts ohne Sozi­al­leis­tun­gen und Straf­frei­heit. Ver­kürz­te Auf­ent­halts­zei­ten gel­ten für Aus­län­der mit einem deut­schen Ehe­part­ner, Asyl­be­rech­tig­te und Absol­ven­ten eines Inte­gra­ti­ons­kur­ses. Son­der­re­ge­lun­gen gibt es auch für Kin­der und beim Nach­weis her­aus­ra­gen­der Inte­gra­ti­ons­leis­tun­gen. Wer ein­ge­bür­gert wird, muss in der Regel sei­ne bis­he­ri­ge Staats­an­ge­hö­rig­keit auf­ge­ben. Zu den Aus­nah­men zäh­len Ange­hö­ri­ge von EU-Staa­ten und Asylberechtigte.

  • Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es bei der Ein­bür­ge­rungs­be­hör­de des HSK, Tele­fon 0291 94–1342, E‑Mail einbuergerung@hochsauerlandkreis.de.

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de