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Erster Horrorclown jetzt auch in Arnsberg

Neheim. „Auch das Sau­er­land bleibt lei­der von der aktu­el­len Hor­ror­clown-Wel­le nicht ver­schont“, berich­tet Poli­zei­spre­cher Hol­ger Glare­min am Mitt­woch. Am Diens­tag abend gegen 18.15 Uhr wur­de ein Hor­ror­clown auf der Stra­ße Zu den Drei Bän­ken in Neheim gese­hen. Im Bereich des dor­ti­gen Grill­plat­zes sprang der Täter auf die Stra­ße und ver­such­te einen 15-jäh­ri­gen Rad­fah­rer zu erschre­cken. Der Fahr­rad­fah­rer setz­te jedoch sei­ne Fahrt unbe­irrt fort. Der Täter lief noch eini­ge Meter hin­ter­her, gab dann aber auf. Der Jugend­li­che fuhr wei­ter nach Hau­se und ver­stän­dig­te von dort die Poli­zei. Eine direkt ein­ge­lei­te­te Fahn­dung ver­lief ohne Erfolg.

Polizei braucht Zeugenhinweise

2015.12.17.Teaser.Polizei10Die Poli­zei gibt fol­gen­de Hin­wei­se und Ver­hal­tens­re­geln bei einem mög­li­chen Auf­ein­an­der­tref­fen mit einem Hor­ror­clown: Die Hor­ror­clowns haben sich offen­bar zum Ziel gesetzt, unbe­tei­lig­te Pas­san­ten zu erschre­cken. Dabei kommt es immer wie­der auch zu gewalt­tä­ti­gen Angrif­fen. Hier­bei han­delt es sich um einen Trend, der in den USA seit meh­re­ren Jah­ren bekannt ist und nun­mehr ver­mehrt auch in Deutsch­land anzu­tref­fen ist. Die Mas­kie­rung als Clown bewirkt, dass es in der Regel kei­ne Hin­wei­se auf die Iden­ti­tät des Angrei­fers gibt. Die Poli­zei ist daher auf die Mit­hil­fe von Zeu­gen ange­wie­sen. Zur wei­te­ren Erkennt­nis­ge­win­nung, die zur Auf­klä­rung von Straf­ta­ten füh­ren kann, zäh­len auch Hin­wei­se zu Flucht­rich­tun­gen und wei­te­re Detail­an­ga­ben. In Ein­zel­fäl­len wird berich­tet, dass die unbe­kann­ten Angrei­fer Waf­fen mit sich führen.

Vorausschauen und ausweichen

„Beach­ten Sie bit­te in jedem Fall die all­ge­mei­nen Hin­wei­se der Poli­zei“, rät Hol­ger Glaremin:

  • Vor­aus­schau­en­des Ver­hal­ten ermög­licht Ihnen, Gefah­ren zu erken­nen und ihnen früh­zei­tig aus dem Weg zu gehen.
  • Tref­fen Sie selbst auf eine für Sie bedroh­lich wir­ken­de Grup­pe, dann ist es mög­li­cher­wei­se die bes­se­re Ent­schei­dung, die­ser Grup­pe aus­zu­wei­chen und einen län­ge­ren Weg in Kauf zu neh­men. Einer emp­fun­de­nen Gefahr aus dem Weg zu gehen ist nie­mals ein Zei­chen von Feig­heit, son­dern zeugt von „gesun­dem Menschenverstand“.
  • Auch wenn Sie kei­ne Gefahr für sich sehen, aber bedroh­li­che Grup­pen von Per­so­nen fest­stel­len, scheu­en Sie sich nicht, die Poli­zei über „110“ zu verständigen!

Videos nicht teilen!

Es kur­sie­ren jedoch auch Falsch­mel­dun­gen, soge­nann­te Fak­e­mel­dun­gen. Daher gilt: Las­sen Sie sich nicht durch Mel­dun­gen in den sozia­len Netz­wer­ken beein­flus­sen. Hier­un­ter sind unter ande­rem auch soge­nann­te „Prank-Vide­os“ („prank“ aus dem Eng­li­schen für „Streich“ oder „Scha­ber­nack“) zu fin­den. Ein zusätz­li­ches Tei­len sol­cher Vide­os kann wei­te­re Tei­le der Bevöl­ke­rung ver­un­si­chern. Daher bit­tet die Poli­zei, dass Sie sol­che Vide­os nicht tei­len. Kom­men­ta­re in den sozia­len Netz­wer­ken und zu Online-Pres­se­ver­öf­fent­li­chun­gen rufen ver­stärkt zur Selbst­jus­tiz gegen­über den ver­meint­li­chen als Clowns ver­klei­de­ten Angrei­fern auf. Die Poli­zei warnt aus­drück­lich vor Selbst­jus­tiz. Sie ist in allen Fäl­len straf­bar. Nicht jede als Clown ver­klei­de­te Per­son will Sie tat­säch­lich angrei­fen. In den meis­ten Fäl­len liegt die Inten­ti­on des Mas­kier­ten im „blo­ßen“ Erschre­cken und hat lan­ge Tra­di­ti­on, ins­be­son­de­re um die Zeit des 31. Okto­ber eines Jah­res (Hal­lo­ween). Auch das blo­ße Erschre­cken kann schon straf­recht­lich rele­van­te Kon­se­quen­zen haben, wenn sich der so Erschreck­te als Fol­ge z. B. verletzt.

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