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Beigeordneter Meinolf Kühn geht in den Ruhestand

Geht in Pen­si­on: Sun­derns Bei­geord­ne­ter Mein­olf Kühn. (Foto: Stadt Sundern)

Sun­dern. Sun­derns lang­jäh­ri­ger Bei­geord­ne­ter Mein­olf Kühn geht in den Ruhe­stand. Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del bedankt sich für die jahr­zehn­te­lan­ge Arbeit . In einer Pres­se­mit­tei­lung von Diens­tag mor­gen schreibt Bro­del: „Der Bei­geord­ne­te der Stadt Sun­dern, Mein­olf Kühn, hat zum 1. Novem­ber 2017 die Ver­set­zung in den Ruhe­stand bean­tragt. Die­sem Antrag hat Bür­ger­meis­ter Bro­del stattgegeben.“
Der wei­te­re Wort­laut der Pressemitteilung:

Mit dem Amts­an­tritt am 21. Okto­ber 2015 hat­te sich Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del vor­ge­nom­men, Stabs­stel­len für die Berei­che Wirt­schaft, Kom­mu­ni­ka­ti­on, Stadt­ent­wick­lung und Zukunfts­fra­gen einzurichten. 
Die Stabs­stel­le Stadt­ent­wick­lung soll­te sich zunächst mit den Schwer­punkt­the­men „Innen­stadt­ent­wick­lung, Wind­kraft und Feri­en­park­an­la­ge“ befas­sen und damit mir direkt zuge­ord­net sein. 
Der Bei­geord­ne­te hat von Beginn an durch eige­ne Schrift­sät­ze, aber auch durch anwalt­li­che Ver­tre­tung hier­ge­gen inter­ve­niert und die recht­li­chen Pro­blem­stel­lun­gen, die sich aus der beson­de­ren Rechts­stel­lung des Bei­geord­ne­ten mit einem eigen­ver­ant­wor­te­ten Geschäfts­be­reich nach der GO NW erge­ben, hingewiesen. 
Der Bei­geord­ne­te erklär­te sich nach anwalt­li­cher Ver­tre­tung bereit, den Weg einer Abwahl frei­wil­lig zu gehen, um den Kon­flikt, der durch die geplan­te Stabs­stel­le Stadt­ent­wick­lung ent­stan­den war, aufzulösen. 
Bereits am 10. Dezem­ber 2016 wur­de der Rat in nicht­öf­fent­li­cher Sit­zung hier­über infor­miert und die Grün­de bekannt­ge­ge­ben, eben­so die Medi­en und die Öffent­lich­keit am 14.12.2016.
Bei­geord­ne­ter und Bür­ger­meis­ter lie­ßen sich im Vor­feld der geplan­ten Abwahl zusätz­lich auf eine Media­ti­on ein, die von Tei­len der Poli­tik gefor­dert wur­de, am Ende aber schei­ter­te, so dass das Ver­fah­ren zur Abwahl wei­ter­ge­führt wurde. 
Am 14. April 2016 wur­de die Abwahl durch­ge­führt, die bekannt­lich schei­ter­te, da nicht die erfor­der­li­che Zwei­drit­tel-Mehr­heit zustan­de gekom­men ist. 
Am 25. Mai 2016 fand unter Betei­li­gung der bei­den Anwäl­te, aber ohne Media­tor, ein wei­te­res Media­ti­ons­ge­spräch statt mit dem Ziel der Fest­le­gung von Grund­la­gen für eine wei­te­re Zusam­men­ar­beit zwi­schen Bei­geord­ne­tem und Bür­ger­meis­ter. Hier­nach soll­te es nicht mehr zur Ein­rich­tung einer Stabs­stel­le kom­men, gleich­wohl soll­ten aber die The­men „Innen­stadt­ent­wick­lung, Wind­kraft und Feri­en­park“ vom Bei­geord­ne­ten auf einen Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ter über­tra­gen wer­den. Die Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur blieb wei­ter unangetastet. 
Auf Anre­gung meh­re­rer Frak­tio­nen im Rat der Stadt Sun­dern und dem Wunsch des Bür­ger­meis­ters fol­gend wur­den in den letz­ten Mona­ten meh­re­re Gesprä­che zwi­schen Bür­ger­meis­ter und Bei­geord­ne­tem geführt, wobei es um eine mög­li­che Neu­struk­tu­rie­rung des Geschäfts­be­rei­ches des Bei­geord­ne­ten und der Orga­ni­sa­ti­ons­ent­wick­lung ging.
Die­se beab­sich­tig­te Neu­struk­tu­rie­rung soll­te fol­gen­de Eck­punk­te beinhalten: 
1. Der Auf­ga­ben­be­reich des Bei­geord­ne­ten umfasst in Zukunft die Abt. 3.4 und 3.5
2. Die Auf­ga­ben­be­rei­che der Abt. 3.1., 3.2 sowie 3.3 wer­den einem eige­nen Fach­be­reichs­lei­ter unterstellt. 
Die­se geplan­te Orga­ni­sa­ti­ons- und Ver­wal­tungs­ver­än­de­run­gen wären nur im aus­drück­li­chen Ein­ver­neh­men mit dem Bei­geord­ne­ten mög­lich gewe­sen, da hier­durch der Geschäfts­be­reich des Bei­geord­ne­ten, der ihm nach der GO NW zusteht, tief­grei­fend ver­än­dert wor­den wäre. 
Durch die Pen­sio­nie­rung des Bei­geord­ne­ten Mein­olf Kühn sind die­se Pla­nun­gen nun jedoch obso­let. Der Fach­be­reich 3 wird unver­än­dert bestehen blei­ben. Der Bei­geord­ne­te legt Wert auf die Fest­stel­lung, dass er für die ent­stan­de­ne Aus­ein­an­der­set­zung nicht ver­ant­wort­lich ist, son­dern stets bemüht war, loy­al gegen­über Bür­ger­meis­ter und Stadt sei­ne Pflich­ten und Auf­ga­ben zu erfül­len. Des Wei­te­ren legt er Wert auf die mit die­ser Pres­se­er­klä­rung nun erfolg­te Klarstellung.

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