Sundern. Die Flächenkulisse für die künftigen Windkraftvorranggebiete im Stadtgebiet Sundern ist gefunden. Drei von zehn möglichen Gebieten wurden ausgewählt: Hellefelder Höhe-Mitte (4.2) und Hellefelder Höhe-Ost (4.3) nördlich und nordöstlich von Hellefeld sowie Südliche Waldflächen-Süd (7.2) südöstlich von Hagen. Der Stadtentwicklungsausschuss (SUI) folgte damit mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung. CDU, Grüne, BüSu und ein fraktionsloser Ex-CDU-ler stimmten für diese Flächenkonstellation, SPD, FDP und WiSu lehnten sie ab.
Befangenheit verändert Gesicht des Ausschusses
Der erst am Vortag im Rat gewählte Vize-Vize-Ausschussvorsitzende Andreas Bahde (BüSu) leitete die nur 30 Minuten lange Sondersitzung und wies nochmals ausdrücklich auf die Befangenheitsvorschriften hin. Unter den 15 Stimmberechtigten waren aus Befangenheitsgründen nur wenige, die die intensive Diskussion der letzten Jahre mitgemacht hatten, aber etliche Ersatzmitglieder, „die erst vor wenigen Stunden von ihrem Glück erfahren haben“, wie Michael Stechele (SPD) anmerkte.
Ohlig: Kontinuität der Planung wichtig
Stadtplaner Lars Ohlig erinnerte daran, dass der Ausschuss bereits im Dezember 2014 die beiden Flächen Hellefelder Höhe-West (4.1) und Hellefelder Höhe-Mitte (4.2) beschlossen habe. Man sitze jetzt nur zusammen, weil diese Flächen nach einem zwischenzeitlichen OVG-Urteil aus Sicht der Stadtverwaltung nicht substanziell genug seien. Ohlig verwies darauf, dass es seit 2014 sachlich nahezu keine neuen Erkenntnisse zu den über eine Ausschlussplanung gefunden zehn möglichen Flächen gegeben habe und dass es deshalb wichtig sei, dass eine Kontinuität der Planung erkennbar sei, um mit der endgültigen Flächenauswahl auch vor Gericht bestehen zu können. Diese Kontinuität liefere der Verwaltungsvorschlag, denn man bleibe bei der Hellefelder Höhe, wo die Windkraftfläche aus Windrichtung hinter dem Ortsteil liege, und füge im Süden die einzige Fläche hinzu, wo dies ebenfalls der Fall sei. Auf der Hellefelder Höhe habe man nur eins von drei Teilgebieten gegen ein anderes getauscht, weil in dem zunächst ausgesuchten der Eigentümer eines Großteils des Gebiets schriftlich erklärt habe, dass er seine Flächen nicht für Windkraft zur Verfügung stellen werde.
„Jede Entscheidung für jemanden eine Ohrfeige“
Alle Fraktionen hatten anschließend Gelegenheit zu einem kurzen Statement. Dabei lehnten SPD, FDP und WiSu die Hellefelder Höhe ab. Georg Teipel erklärte, dass für die FDP von Anfang an nur die Südlichen Waldflächen-Süd und ‑Ost (7.2 und 7.3) in Frage gekommen seien. Die SPD schließe sich bei der Fragestellung Nord oder Süd dem FDP-Antrag an, erklärte Michael Stechele für seine Fraktion. Stechele bat auch eindringlich darum, eine Entscheidung, wie sie auch ausfallen möge, nicht mit Beifall zu bedenken, denn jede mögliche Entscheidung sei eine Ohrfeige für Menschen in dieser Stadt.
„Am Ende werden Richter entscheiden“
Hans Klein von der WiSu lehnte die Hellefelder Höhe auch wegen der Nähe zur Kernstadt ab, plädierte nur für die Fläche 7.2 und verwies auf die Aussagen des Anwalts der WiSu, dass das OVG-Urteil zu substanziellen Flächen keinen Einfluss auf Sundern habe. Er betonte zudem, dass die Sunderner Politiker hier keineswegs entscheiden könnten, sondern allenfalls einen weiteren Schritt machten. Entschieden werde am Ende vor Gericht, denn die Bürger, die die Anlagen vor der Tür haben, würden genauso klagen wie die Grundstücksbesitzer, deren Flächen nicht berücksichtigt würden.
„Bestmöglicher Kompromiss“ und „kleineres Übel“
Für die Grünen erklärte Fritz Arendt-Quandt, dass man im Grundsatz bei der Aussage von 2014 für die Hellefelder Höhe bleibe. Der Austausch von Hellefelder Höhe-Ost gegen Hellefelder Höhe-West sei sinnvoll, weil das Gebiet direkt an der Mescheder Stadtgrenze liege und mit einem von Meschede im direkten Anschluss ausgewiesenen Gebiet eine gemeinsame Vorrangzone bilden könne. Und auch das Hinzunehmen von 7.2 könne man akzeptieren, um das Angebot substanziell zu machen. Für die BüSu signalisierte Werner Kaufmann ebenfalls Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag. Das sei keine Herzenssache, aber der bestmögliche Kompromiss, um eine Verspargelung von ganz Sundern zu verhindern. Für die CDU erklärte Sebastian Booke, es sei kein angenehmer Tag, wenn einem eine solche Aufgabe aufgebürdet werde. Die CDU wolle so wenig Fläche wie möglich ausweisen, aber auch die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Der Verwaltungsvorschlag sei da das kleinere Übel.
Zwei Fraktionsanträge abgelehnt
Neben dem Verwaltungsvorschlag standen dann die Anträge von WiSu und FDP zur Abstimmung. Planer Lars Ohlig empfahl dringend, die beiden Fraktionsanträge abzulehnen. Der WiSu-Antrag sei deutlich nicht substanziell genug, der FDP-Antrag mit der großen Südlichen Waldfläche-Ost berge eine Vielzahl nicht kalkulierbarer Risiken. Der von der SPD unterstützte FDP-Antrag wurde daraufhin mit fünf zu zehn Stimmen abgelehnt. Der WiSu-Antrag erhielt nur eine einzige Ja-Stimme. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung ging anschließend mit neun zu sechs Stimmen durch. Beifall im Publikum blieb aus.
Im August Offenlegung – im November Satzungsbeschluss im Rat
Lars Ohlig gab abschließend einen Ausblick auf den weiteren Ablauf. Bereits in den nächsten Tagen wird die Stadt Sundern bei der Bezirksregierung die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und beim Kreis die Befreiung aus dem Landschaftsschutz beantragen. Die erneute Offenlegung, bei der Bürger Anregungen und bedenken äußern können, wird voraussichtlich vom 2. August bis 5. September stattfinden. Nach einer Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird der sachliche Teilflächennutzungsplan dann am 3. November im Fachausschuss und am 10. November im Rat vorgelegt, wo der Satzungsbeschluss erfolgen soll. Anschließend wird die Planung der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die hat dafür drei Monate Zeit. Spätestens Mitte bis Ende Februar rechnet Ohlig mit dem rechtskräftigen Plan. Das sei dann auch höchste Zeit, um die beantragten und zurückgestellten fünf Windkraftanlagen westlich von Allendorf noch zu verhindern.