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Windkraft: Nord-Süd-Entscheidung geht 9 zu 6 aus

Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses zum Thema Windkraft. (Foto: oe)
Son­der­sit­zung des Stadt­ent­wick­lungs­aus­schus­ses zum The­ma Wind­kraft. (Foto: oe)

Sun­dern. Die Flä­chen­ku­lis­se für die künf­ti­gen Wind­kraft­vor­rang­ge­bie­te im Stadt­ge­biet Sun­dern ist gefun­den. Drei von zehn mög­li­chen Gebie­ten wur­den aus­ge­wählt: Hel­le­fel­der Höhe-Mit­te (4.2) und Hel­le­fel­der Höhe-Ost (4.3) nörd­lich und nord­öst­lich von Hel­le­feld sowie Süd­li­che Wald­flä­chen-Süd (7.2) süd­öst­lich von Hagen. Der Stadt­ent­wick­lungs­aus­schuss (SUI) folg­te damit mehr­heit­lich dem Vor­schlag der Ver­wal­tung. CDU, Grü­ne, BüSu und ein frak­ti­ons­lo­ser Ex-CDU-ler stimm­ten für die­se Flä­chen­kon­stel­la­ti­on, SPD, FDP und WiSu lehn­ten sie ab.

Befangenheit verändert Gesicht des Ausschusses

Der erst am Vor­tag im Rat gewähl­te Vize-Vize-Aus­schuss­vor­sit­zen­de Andre­as Bah­de (BüSu) lei­te­te die nur 30 Minu­ten lan­ge Son­der­sit­zung und wies noch­mals aus­drück­lich auf die Befan­gen­heits­vor­schrif­ten hin. Unter den 15 Stimm­be­rech­tig­ten waren aus Befan­gen­heits­grün­den nur weni­ge, die die inten­si­ve Dis­kus­si­on der letz­ten Jah­re mit­ge­macht hat­ten, aber etli­che Ersatz­mit­glie­der, „die erst vor weni­gen Stun­den von ihrem Glück erfah­ren haben“, wie Micha­el Ste­che­le (SPD) anmerkte.

Ohlig: Kontinuität der Planung wichtig

Stadt­pla­ner Lars Ohlig erin­ner­te dar­an, dass der Aus­schuss bereits im Dezem­ber 2014 die bei­den Flä­chen Hel­le­fel­der Höhe-West (4.1) und Hel­le­fel­der Höhe-Mit­te (4.2) beschlos­sen habe. Man sit­ze jetzt nur zusam­men, weil die­se Flä­chen nach einem zwi­schen­zeit­li­chen OVG-Urteil aus Sicht der Stadt­ver­wal­tung nicht sub­stan­zi­ell genug sei­en. Ohlig ver­wies dar­auf, dass es seit 2014 sach­lich nahe­zu kei­ne neu­en Erkennt­nis­se zu den über eine Aus­schluss­pla­nung gefun­den zehn mög­li­chen Flä­chen gege­ben habe und dass es des­halb wich­tig sei, dass eine Kon­ti­nui­tät der Pla­nung erkenn­bar sei, um mit der end­gül­ti­gen Flä­chen­aus­wahl auch vor Gericht bestehen zu kön­nen. Die­se Kon­ti­nui­tät lie­fe­re der Ver­wal­tungs­vor­schlag, denn man blei­be bei der Hel­le­fel­der Höhe, wo die Wind­kraft­flä­che aus Wind­rich­tung hin­ter dem Orts­teil lie­ge, und füge im Süden die ein­zi­ge Flä­che hin­zu, wo dies eben­falls der Fall sei. Auf der Hel­le­fel­der Höhe habe man nur eins von drei Teil­ge­bie­ten gegen ein ande­res getauscht, weil in dem zunächst aus­ge­such­ten der Eigen­tü­mer eines Groß­teils des Gebiets schrift­lich erklärt habe, dass er sei­ne Flä­chen nicht für Wind­kraft zur Ver­fü­gung stel­len werde.

 „Jede Entscheidung für jemanden eine Ohrfeige“

Alle Frak­tio­nen hat­ten anschlie­ßend Gele­gen­heit zu einem kur­zen State­ment. Dabei lehn­ten SPD, FDP und WiSu die Hel­le­fel­der Höhe ab. Georg Tei­pel erklär­te, dass für die FDP von Anfang an nur die Süd­li­chen Wald­flä­chen-Süd und ‑Ost (7.2 und 7.3) in Fra­ge gekom­men sei­en. Die SPD schlie­ße sich bei der Fra­ge­stel­lung Nord oder Süd dem FDP-Antrag an, erklär­te Micha­el Ste­che­le für sei­ne Frak­ti­on. Ste­che­le bat auch ein­dring­lich dar­um, eine Ent­schei­dung, wie sie auch aus­fal­len möge, nicht mit Bei­fall zu beden­ken, denn jede mög­li­che Ent­schei­dung sei eine Ohr­fei­ge für Men­schen in die­ser Stadt.

 „Am Ende werden Richter entscheiden“

Hans Klein von der WiSu lehn­te die Hel­le­fel­der Höhe auch wegen der Nähe zur Kern­stadt ab, plä­dier­te nur für die Flä­che 7.2 und ver­wies auf die Aus­sa­gen des Anwalts der WiSu, dass das OVG-Urteil zu sub­stan­zi­el­len Flä­chen kei­nen Ein­fluss auf Sun­dern habe. Er beton­te zudem, dass die Sun­derner Poli­ti­ker hier kei­nes­wegs ent­schei­den könn­ten, son­dern allen­falls einen wei­te­ren Schritt mach­ten. Ent­schie­den wer­de am Ende vor Gericht, denn die Bür­ger, die die Anla­gen vor der Tür haben, wür­den genau­so kla­gen wie die Grund­stücks­be­sit­zer, deren Flä­chen nicht berück­sich­tigt würden.

„Bestmöglicher Kompromiss“ und „kleineres Übel“

Für die Grü­nen erklär­te Fritz Are­ndt-Quandt, dass man im Grund­satz bei der Aus­sa­ge von 2014 für die Hel­le­fel­der Höhe blei­be. Der Aus­tausch von Hel­le­fel­der Höhe-Ost gegen Hel­le­fel­der Höhe-West sei sinn­voll, weil das Gebiet direkt an der Mesche­der Stadt­gren­ze lie­ge und mit einem von Mesche­de im direk­ten Anschluss aus­ge­wie­se­nen Gebiet eine gemein­sa­me Vor­rang­zo­ne bil­den kön­ne. Und auch das Hin­zu­neh­men von 7.2 kön­ne man akzep­tie­ren, um das Ange­bot sub­stan­zi­ell zu machen. Für die BüSu signa­li­sier­te Wer­ner Kauf­mann eben­falls Zustim­mung zum Ver­wal­tungs­vor­schlag. Das sei kei­ne Her­zens­sa­che, aber der best­mög­li­che Kom­pro­miss, um eine Ver­spar­gel­ung von ganz Sun­dern zu ver­hin­dern. Für die CDU erklär­te Sebas­ti­an Boo­ke, es sei kein ange­neh­mer Tag, wenn einem eine sol­che Auf­ga­be auf­ge­bür­det wer­de. Die CDU wol­le so wenig Flä­che wie mög­lich aus­wei­sen, aber auch die gesetz­li­chen Vor­ga­ben ein­hal­ten. Der Ver­wal­tungs­vor­schlag sei da das klei­ne­re Übel.

Zwei Fraktionsanträge abgelehnt

Neben dem Ver­wal­tungs­vor­schlag stan­den dann die Anträ­ge von WiSu und FDP zur Abstim­mung. Pla­ner Lars Ohlig emp­fahl drin­gend, die bei­den Frak­ti­ons­an­trä­ge abzu­leh­nen. Der WiSu-Antrag sei deut­lich nicht sub­stan­zi­ell genug, der FDP-Antrag mit der gro­ßen Süd­li­chen Wald­flä­che-Ost ber­ge eine Viel­zahl nicht kal­ku­lier­ba­rer Risi­ken. Der von der SPD unter­stütz­te FDP-Antrag wur­de dar­auf­hin mit fünf zu zehn Stim­men abge­lehnt. Der WiSu-Antrag erhielt nur eine ein­zi­ge Ja-Stim­me. Der Beschluss­vor­schlag der Ver­wal­tung ging anschlie­ßend mit neun zu sechs Stim­men durch. Bei­fall im Publi­kum blieb aus.

Im August Offenlegung – im November Satzungsbeschluss im Rat

Lars Ohlig gab abschlie­ßend einen Aus­blick auf den wei­te­ren Ablauf. Bereits in den nächs­ten Tagen wird die Stadt Sun­dern bei der Bezirks­re­gie­rung die Anpas­sung an die Zie­le der Raum­ord­nung und beim Kreis die Befrei­ung aus dem Land­schafts­schutz bean­tra­gen. Die erneu­te Offen­le­gung, bei der Bür­ger Anre­gun­gen und beden­ken äußern kön­nen, wird vor­aus­sicht­lich vom 2. August bis 5. Sep­tem­ber statt­fin­den. Nach einer Abwä­gung der ein­ge­gan­ge­nen Stel­lung­nah­men wird der sach­li­che Teil­flä­chen­nut­zungs­plan dann am 3. Novem­ber im Fach­aus­schuss und am 10. Novem­ber im Rat vor­ge­legt, wo der Sat­zungs­be­schluss erfol­gen soll. Anschlie­ßend wird die Pla­nung der Bezirks­re­gie­rung zur Geneh­mi­gung vor­ge­legt. Die hat dafür drei Mona­te Zeit. Spä­tes­tens Mit­te bis Ende Febru­ar rech­net Ohlig mit dem rechts­kräf­ti­gen Plan. Das sei dann auch höchs­te Zeit, um die bean­trag­ten und zurück­ge­stell­ten fünf Wind­kraft­an­la­gen west­lich von Allen­dorf noch zu verhindern.

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