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Trauerbeflaggung zum Staatsakt für Roman Herzog

Arnsberg/Sundern. NRW-Innen­mi­nis­ter Ralf Jäger hat anläss­lich des Staats­ak­tes für den ver­stor­be­nen frü­he­ren Bun­des­prä­si­den­ten Roman Her­zog für den 24. Janu­ar 2017 Trau­er­be­flag­gung ange­ord­net. Die Trau­er­be­flag­gung gilt für alle Dienst­ge­bäu­de des Lan­des, der Gemein­den und Gemein­de­ver­bän­de sowie der übri­gen Kör­per­schaf­ten, Anstal­ten und Stif­tun­gen des öffent­li­chen Rechts, die der Auf­sicht des Lan­des unterliegen.

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