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Sensburg: Bund steht zu A 46 – jetzt muss Land liefern

MdB Patrick Sensburg kürzlich bei einer Baustellenbesichtigung der A 46 im Raum Bestwig/Bigge. (Foto: CDU)
MdB Patrick Sen­s­burg kürz­lich bei einer Bau­stel­len­be­sich­ti­gung der A 46 im Raum Nuttlar/Bigge. (Foto: CDU)

Hoch­sauer­land­kreis. Im Nach­gang zur Besich­ti­gung der Bau­stel­le der A 46 zwi­schen Nutt­lar und Ols­berg äußer­te sich der hei­mi­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Patrick Sen­s­burg zu der vom Bun­des­tag beschlos­se­nen Ände­rung der Aus­bau­ge­set­ze für den Bun­des­fern­stra­ßen­bau: „Der Bund steht zum Stra­ßen­bau im Hoch­sauer­land­kreis. Jetzt muss das Land liefern.“

„Beste Chancen für A 46-Lückenschluss“

„Der im Som­mer durch das Bun­des­ka­bi­nett beschlos­se­ne Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan 2030 wird nun auch gesetz­lich ver­bind­lich. Mit dem Gesetz geht aber auch ein kla­rer Pla­nungs­auf­trag an SPD-Lan­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Micha­el Gro­schek, die Pla­nun­gen für die vie­len NRW-Pro­jek­te end­lich bis zur Bau­rei­fe vor­an­zu­trei­ben. Wenn dies gelingt, dann haben wir bes­te Chan­cen sowohl den Bau der B 7n über Nutt­lar hin­aus in Rich­tung Bri­lon, als auch den Lücken­schluss der A 46 zwi­schen Hemer und Neheim bis 2030 zu rea­li­sie­ren“, so Sensburg.

Sen­s­burg bekräf­tig­te dabei das Ange­bot des Bun­des, Nord­rhein-West­fa­len bei der Stra­ßen­pla­nung in den kom­men­den Jah­ren zu unter­stüt­zen. „Auf­grund der guten wirt­schaft­li­chen Lage kann der Bund in den Jah­ren bis 2030 ins­ge­samt rund 270 Mil­li­ar­den Euro für den Aus­bau und den Erhalt der Ver­kehrs­in­fra­struk­tur zur Ver­fü­gung stel­len. Es wäre tra­gisch, wenn Nord­rhein-West­fa­len die­se Mit­tel wegen feh­len­der Pla­nun­gen nicht abru­fen kann.“

Zwei Strecken im vordringlichen Bedarf

Mit den Aus­bau­ge­set­zen kon­kre­ti­siert der Deut­sche Bun­des­tag die Pla­nun­gen aus dem Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan. Für den Hoch­sauer­land­kreis ist sowohl der Wei­ter­bau der A 46 über Nutt­lar hin­aus als B 7n, sowie der A 46-Lücken­schluss zwi­schen Hemer und Neheim als soge­nann­ter „Vor­dring­li­cher Bedarf“ fest dis­po­niert. Das bedeu­tet, dass die Gel­der für bei­de Pro­jek­te in der mitt­le­ren Finanz­pla­nung des Bun­des hin­ter­legt sind und bei Errei­chen der Bau­rei­fe durch das Land abge­ru­fen wer­den können.

 

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