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Reisedokumente rechtzeitig vor Urlaubsantritt beantragen und abholen

Rechtzeitig vor Urlaubsantritt sollte man sich um gültige Reisedokumente kümmern. (Foto: oe)
Recht­zei­tig vor Urlaubs­an­tritt soll­te man sich um gül­ti­ge Rei­se­do­ku­men­te küm­mern. (Foto: oe)

Arns­berg. Die Som­mer­fe­ri­en ste­hen vor der Tür. „Die Stadt­bü­ros der Stadt Arns­berg rufen daher alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die ihren Urlaub im Aus­land unbe­schwert antre­ten möch­ten, dazu auf, ihre Rei­se­do­ku­men­te recht­zei­tig zu über­prü­fen“, so Stadt­spre­che­rin Ste­pha­nie Schnura. „Das gerät lei­der oft in Vergessenheit.“

Ferienzeit = Reisezeit

Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger soll­ten unbe­dingt einen Blick auf die Gül­tig­keits­dau­er ihres Aus­wei­ses oder Rei­se­pas­ses wer­fen und früh­zei­tig klä­ren, wel­che Unter­la­gen sie für die geplan­te Rei­se benö­ti­gen. Abge­lau­fe­ne Päs­se oder Aus­wei­se sind nicht mehr ver­län­ger­bar. Sie müs­sen neu bean­tragt wer­den und da die Feri­en näher rücken und die Bun­des­dru­cke­rei in Ber­lin zen­tral für die Aus­stel­lung zustän­dig ist, muss mit län­ge­ren Bear­bei­tungs­zei­ten von bis zu drei Wochen gerech­net wer­den. Bei Flug­rei­sen bit­tet die Stadt drin­gend dar­um, die Rei­se­be­din­gun­gen der ein­zel­nen Flug­ge­sell­schaf­ten zu beach­ten. Vor­läu­fi­ge Doku­men­te wer­den nicht von jeder Flug­ge­sell­schaft anerkannt.

Besonderheiten bei Kindern

Zu beach­ten sind auch die fol­gen­den Ände­run­gen bzw. Besonderheiten:

  • Auch ein Kin­der­rei­se­pass muss immer mit einem aktu­el­len, bio­me­trie­taug­li­chen und inter­na­tio­nal ein­setz­ba­ren Pass­fo­to des Kin­des ver­se­hen sein.
  • Für die Bean­tra­gung sind die Unter­schrif­ten bei­der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten sowie das per­sön­li­che Erschei­nen des Kin­des unab­hän­gig vom Alter immer erforderlich.
  • Ab dem 10. Lebens­jahr muss das Kind den Kin­der­rei­se­pass unterschreiben.
  • Seit 2012 sind Kin­der­ein­trä­ge im Rei­se­pass der Eltern ungül­tig und berech­ti­gen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
  • Somit müs­sen ab die­sem Tag alle Kin­der ab Geburt bei Rei­sen ins Aus­land über ein eige­nes Rei­se­do­ku­ment verfügen.
  • Für die Eltern als Pass­in­ha­ber bleibt das Doku­ment dage­gen unein­ge­schränkt gültig.
  • Von der Ände­rung betrof­fe­ne Eltern wer­den dar­um gebe­ten, bei geplan­ten Aus­lands­rei­sen recht­zei­tig neue Rei­se­do­ku­men­te für die Kin­der zu beantragen.

Die Stadt­bü­ros wei­sen wei­ter­hin dar­auf hin, dass bereits vor Wochen bean­trag­te Aus­wei­se und Päs­se lei­der nicht abge­holt wur­den. Die Betrof­fe­nen wer­den dar­um gebe­ten, ihre Doku­men­te abzu­ho­len. Bei wei­te­ren Fra­gen hilft das Team der Stadt­bü­ros ger­ne zu den bekann­ten Öff­nungs­zei­ten oder tele­fo­nisch unter 02932 201–0 wei­ter. Die Stadt­bü­ros wün­schen allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern einen schö­nen und unbe­schwer­ten Urlaub.

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