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Kreis genehmigt 23 Windräder in der Stadt Brilon

Über­sichts­kar­te der bean­trag­ten, geneh­mig­ten und gebau­ten Wind­kraft­an­la­gen. (Quel­le: HSK)

Hochsauerlandkreis/Brilon. Der Hoch­sauer­land­kreis hat nach Inkraft­tre­ten des Flä­chen­nut­zungs­plans der Stadt Bri­lon zur Dar­stel­lung von Wind­kraft-Kon­zen­tra­ti­ons­zo­nen noch vor Ablauf des Jah­res 2016 sechs Anträ­gen unter­schied­li­cher Wind­kraft-Inves­to­ren die Geneh­mi­gung erteilt. „Die in den letz­ten Dezem­ber-Wochen geneh­mig­ten Anträ­ge beinhal­ten 23 Wind­kraft­an­la­gen mit einer Inves­ti­ti­ons­sum­me von 90 Mil­lio­nen Euro“, teilt Kreis­spre­cher Mar­tin Reu­ther mit.

Investitionshöhe von 90 Millionen Euro

Geneh­mi­gun­gen erhiel­ten die „Wind­park Rad­ling­hau­sen Entwicklungs-GmbH&Co.KG für vier Wind­ener­gie­an­la­gen im „Wind­park Bat­ten­berg“ sowie vier Wind­ener­gie­an­la­gen im Wind­park „Auf dem Loh“. Geneh­migt wur­den auch die Anträ­ge der Stadt­wer­ke Bri­lon (AöR) für drei Wind­ener­gie­an­la­gen im Wind­park „Auf der Haar“ sowie drei Wind­ener­gie­an­la­gen im Wind­park „Bri­lon-Winds­berg“. Eben­falls einen Geneh­mi­gungs­be­scheid erhielt der „Bür­ger­wind­park Wülf­te-Alme GmbH&Co.KG“ für sechs Wind­ener­gie­an­la­gen sowie der „Bür­ger­wind­park Schar­fen­berg-Rixen Ent­wick­lung GbR“ für drei Windenergieanlagen.

Bescheide und Unterlagen liegen aus

Die Geneh­mi­gungs­be­schei­de und die dazu­ge­hö­ri­gen Unter­la­gen sowie die ent­spre­chend den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen erfor­der­li­chen Unter­la­gen über die Umwelt­aus­wir­kun­gen der Vor­ha­ben lie­gen in der Zeit von Don­ners­tag 12. Janu­ar bis Don­ners­tag, 26. Janu­ar in der Stadt­ver­wal­tung Bri­lon und der Unte­ren Umwelt­schutz­be­hör­de aus und kön­nen dort ein­ge­se­hen wer­den. Dar­über hin­aus kann der Geneh­mi­gungs­be­scheid auf der Inter­net-Sei­te des Hoch­sauer­land­krei­ses (http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/bauen_wohnen_kataster/bauen_wohnen/Bekanntmachungen_oeff.php) ein­ge­se­hen werden.

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