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Kinder blenden Taxifahrer mit Laserpointer

(Foto: Polizei)
(Foto: Poli­zei)

Neheim. Ein 60 Jah­re alter Taxi­fah­rer muss­te am Mitt­woch um 16.30 Uhr eine unfrei­wil­li­ge Pau­se ein­le­gen. Der Mann war laut Poli­zei­be­richt mit Fahr­gäs­ten auf der Möh­ne­stra­ße in Neheim unter­wegs. Plötz­lich wur­de der Berufs­kraft­fah­rer von einem Laser­strahl geblen­det. Da er durch die­se Blen­dung für eini­ge Minu­ten eine ver­min­der­te Seh­schär­fe hat­te, muss­te er die Taxi­fahrt aus Sicher­heits­grün­den unter­bre­chen. Erst nach­dem die Blen­dung abge­klun­gen war, konn­te er sei­ne Fahr­gäs­te an deren Ziel brin­gen. Zwei Kin­der im geschätz­ten Alter zwi­schen zehn und zwölf Jah­ren hat­ten sich am Stra­ßen­rand auf Höhe der Haus­num­mer 135 befun­den und den Auto­fah­rer mit einem Laser­poin­ter geblendet.

Polizei: Verdacht einer gefährlichen Straftat

„In die­sem Fall ist es durch die rich­ti­ge und schnel­le Reak­ti­on des Taxi­fah­rers nicht zu einem Ver­kehrs­un­fall gekom­men. Aller­dings fal­len sol­che Blen­dung mit einem Laser­poin­ter defi­ni­tiv nicht unter die Stich­wor­te Kava­liers­de­likt oder dum­mer Streich,“ sagt Poli­zei­spre­cher Lud­ger Rath. „Abge­se­hen für die offen­sicht­li­chen Gefah­ren für die Opfer der Atta­cken und für Unbe­tei­lig­te liegt in sol­chen Fäl­len straf­recht­lich der Ver­dacht einer gefähr­li­chen Kör­per­ver­let­zung und eines mög­li­chen gefähr­li­chen Ein­griffs in den Stra­ßen­ver­kehr vor.“

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