Neheim. Ein 60 Jahre alter Taxifahrer musste am Mittwoch um 16.30 Uhr eine unfreiwillige Pause einlegen. Der Mann war laut Polizeibericht mit Fahrgästen auf der Möhnestraße in Neheim unterwegs. Plötzlich wurde der Berufskraftfahrer von einem Laserstrahl geblendet. Da er durch diese Blendung für einige Minuten eine verminderte Sehschärfe hatte, musste er die Taxifahrt aus Sicherheitsgründen unterbrechen. Erst nachdem die Blendung abgeklungen war, konnte er seine Fahrgäste an deren Ziel bringen. Zwei Kinder im geschätzten Alter zwischen zehn und zwölf Jahren hatten sich am Straßenrand auf Höhe der Hausnummer 135 befunden und den Autofahrer mit einem Laserpointer geblendet.
Polizei: Verdacht einer gefährlichen Straftat
„In diesem Fall ist es durch die richtige und schnelle Reaktion des Taxifahrers nicht zu einem Verkehrsunfall gekommen. Allerdings fallen solche Blendung mit einem Laserpointer definitiv nicht unter die Stichworte Kavaliersdelikt oder dummer Streich,“ sagt Polizeisprecher Ludger Rath. „Abgesehen für die offensichtlichen Gefahren für die Opfer der Attacken und für Unbeteiligte liegt in solchen Fällen strafrechtlich der Verdacht einer gefährlichen Körperverletzung und eines möglichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vor.“