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Kein FOC in Werl: Verwaltungsgericht bestätigt Bezirksregierung

Bezirks­re­gie­rung Arns­berg. (Foto: oe)

Arnsberg/Werl. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Arns­berg hat die Ableh­nung der Geneh­mi­gung zur Ansied­lung eines Fac­to­ry-Out­let-Cen­ters (FOC) in der Stadt Werl durch die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg bestä­tigt. „Das Urteil im Ver­fah­ren um die Geneh­mi­gung einer Flä­chen­nut­zungs­plan­än­de­rung wur­de heu­te bekannt gege­ben. Die genaue Urteils­be­grün­dung wird das Gericht in Kür­ze zustel­len“, mel­de­te Chris­toph Söb­be­ler, Pres­se­spre­cher der Bezirks­re­gie­rung, am Mittwoch.

Stadt Werl hatte geklagt

Die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg hat­te als zustän­di­ge Geneh­mi­gungs­be­hör­de am 12. Mai 2016 die 85. Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­plans der Stadt Werl wegen des Ver­sto­ßes gegen die Zie­le der Raum­ord­nung und Lan­des­pla­nung ver­sagt. Mit der Ände­rung soll­ten die pla­nungs­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für die Zulas­sung des bereits seit meh­re­ren Jah­ren dis­ku­tier­ten FOC geschaf­fen wer­den. Gegen die­se Ent­schei­dung hat­te die Stadt Werl Kla­ge beim Ver­wal­tungs­ge­richt Arns­berg erhoben.

Schutz der gewachsenen Innenstädte

Nach Auf­fas­sung der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg ver­stößt das geplan­te FOC gegen Zie­le der Lan­des- und Regio­nal­pla­nung zur Steue­rung von groß­flä­chi­gen Ein­zel­han­dels­be­trie­ben, die von den Gemein­den zu beach­ten sind. Im Kern geht es bei die­sen Zie­len um den Schutz der gewach­se­nen Innen­städ­te mit oft klein­tei­li­gem Ein­zel­han­del vor Groß­pro­jek­ten auf der „grü­nen Wie­se“, die dem inner­städ­ti­schen Ein­zel­han­del Kauf­kraft neh­men und so sei­ne Exis­tenz gefähr­den können.

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