Hüsten. Auf dem Hüstener Schützenfest wurden in der Nacht auf Sonntag gegen 2.23 Uhr Festbesucher von einer Personengruppe belästigt. Erst ein Großaufgebot der Polizei konnte wieder für Ruhe sorgen.
Diensthund mit Zigarette verletzt
Die herbeigerufene Polizei wurde sofort von der Personengruppe verbal angegangen. Ein bei der Auseinandersetzung herbeigerufener Diensthund wurde von einem 22-jährigen Arnsberger mit einer brennenden Zigarette an der Schnauze verletzt, als die Person den Diensthundeführer angreifen wollte. Auf Grund der hohen Aggression der anwesenden Freunde und Verwandten des 22-Jährigen wurden weitere Streifenwagen aus Sundern und Meschede hinzugerufen. Der 22-Jährige wurde zunächst festgenommen, jedoch im Verlauf der Nacht von der Polizeiwache entlassen. Bei der Festnahme leistete die Person Widerstand. Dabei wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt.
4 Antworten
WIESO WIRD SO EIN GEWALTTÄTIGER TYP WIEDER FREIGESETZT?? Hier stinkt es gewaltig.
Weil, zum Glück (!), in Deutschland die Gewaltenteilung im Grundgesetz festgelegt ist.
Nach dem unveränderlichen Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 GG wird die Staatsgewalt „durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“.
Ihnen sind die Begriffe Legislative, Exekutive, Judikative bekannt?
Sie tendieren doch nicht in Richtung „Rechts„staat ala: „Erwischt. Ab ins Loch. Aufbewahren für alle Zeit.“ ?
Justiz und Politik haben sich doch schon lange verselbstständigt. Natürlich sollten Gewalttäter erst mal bis zu Verurteilung weg gesperrt bleiben. Der Schutz der Guten Menschen sollte immer vor Täterschutz stehen.
Wer legt denn fest, dass ein aufgegriffener Mensch ein Gewalttäter ist oder ein harmloser Bürger? Wie fänden Sie es denn, wenn man Sie bis zum Prozeß (also vielleicht 2 jahre lang) in U‑Haft nähme? Und das, wo Sie doch nichts getan haben!
Ich denke, Herr Otto hat sich bei Ihrem Verständnis eines Rechtsstaates schon schaudernd abgewandt.
Nee, so geht´s nun auch nicht.