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Großaufgebot der Polizei bei Hüstener Schützenfest

Hüs­ten. Auf dem Hüs­te­ner Schüt­zen­fest wur­den in der Nacht auf Sonn­tag gegen 2.23 Uhr Fest­be­su­cher von einer Per­so­nen­grup­pe beläs­tigt. Erst ein Groß­auf­ge­bot der Poli­zei konn­te wie­der für Ruhe sorgen.

Diensthund mit Zigarette verletzt

Die her­bei­ge­ru­fe­ne Poli­zei wur­de sofort von der Per­so­nen­grup­pe ver­bal ange­gan­gen. Ein bei der Aus­ein­an­der­set­zung her­bei­ge­ru­fe­ner Dienst­hund wur­de von einem 22-jäh­ri­gen Arns­ber­ger mit einer bren­nen­den Ziga­ret­te an der Schnau­ze ver­letzt, als die Per­son den Dienst­hun­de­füh­rer angrei­fen woll­te. Auf Grund der hohen Aggres­si­on der anwe­sen­den Freun­de und Ver­wand­ten des 22-Jäh­ri­gen wur­den wei­te­re Strei­fen­wa­gen aus Sun­dern und Mesche­de hin­zu­ge­ru­fen. Der 22-Jäh­ri­ge wur­de zunächst fest­ge­nom­men, jedoch im Ver­lauf der Nacht von der Poli­zei­wa­che ent­las­sen. Bei der Fest­nah­me leis­te­te die Per­son Wider­stand. Dabei wur­de ein Poli­zei­be­am­ter leicht verletzt.

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4 Antworten

    1. WIE­SO WIRD SO EIN GEWALT­TÄ­TI­GER TYP WIE­DER FREIGESETZT??

      Weil, zum Glück (!), in Deutsch­land die Gewal­ten­tei­lung im Grund­ge­setz fest­ge­legt ist.
      Nach dem unver­än­der­li­chen Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 GG wird die Staats­ge­walt „durch beson­de­re Orga­ne der Gesetz­ge­bung, der voll­zie­hen­den Gewalt und der Recht­spre­chung ausgeübt“.
      Ihnen sind die Begrif­fe Legis­la­ti­ve, Exe­ku­ti­ve, Judi­ka­ti­ve bekannt?
      Sie ten­die­ren doch nicht in Rich­tung „Rechts„staat ala: „Erwischt. Ab ins Loch. Auf­be­wah­ren für alle Zeit.“ ?

  1. Jus­tiz und Poli­tik haben sich doch schon lan­ge ver­selbst­stän­digt. Natür­lich soll­ten Gewalt­tä­ter erst mal bis zu Ver­ur­tei­lung weg gesperrt blei­ben. Der Schutz der Guten Men­schen soll­te immer vor Täter­schutz stehen.

  2. Wer legt denn fest, dass ein auf­ge­grif­fe­ner Mensch ein Gewalt­tä­ter ist oder ein harm­lo­ser Bür­ger? Wie fän­den Sie es denn, wenn man Sie bis zum Pro­zeß (also viel­leicht 2 jah­re lang) in U‑Haft näh­me? Und das, wo Sie doch nichts getan haben!
    Ich den­ke, Herr Otto hat sich bei Ihrem Ver­ständ­nis eines Rechts­staa­tes schon schau­dernd abgewandt.
    Nee, so geht´s nun auch nicht.

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