Arnsberg/Marsberg/HSK. Angesichts aktuellen Diskussion um die Bedeutung des Kirchenasyls hat der Kreissynodalvorstand, das Leitungsgremium im Evangelischen Kirchenkreises Arnsberg, zum Thema Kirchenasyl grundsätzlich Stellung genommen und das aktuelle Kirchenasyl in der Ev. Kirchengemeinde Marsberg unterstützt.
KSV stärkt Kirchengemeinde Marsberg den Rücken
„Das Leitungsgremium des Ev. Kirchenkreises Arnsberg, der Kreissynodalvorstand (=KSV), hat sich in seiner Februarsitzung mit der Situation der Flüchtlinge im Hochsauerlandkreis befasst,“ so die für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Pfarrerin Kathrin Koppe-Bäumer. „Die Mitglieder des Kreissynodalvorstands haben sich mit einem einstimmigen Beschluss hinter das Kirchenasyl gestellt, das die Kirchengemeinde Marsberg seit Dezember 2014 einem jungen Mann aus Eritrea gewährt. Alle Behörden sind über den Aufenthaltsort des Mannes informiert.“
„Legitimes Mittel, kein rechtsfreier Raum“
Für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gelten allerdings seit neuestem Menschen im Kirchenasyl als „flüchtig“. Diese Charakterisierung trifft nach Meinung der Marsberger auf ihre Situation nicht zu. Superintendent Alfred Hammer, der den KSV leitet und Gemeindepfarrer in Marsberg ist, sagt: „In unseren Augen ist das ein offenes Kirchenasyl. Der Flüchtling ist im Gemeindehaus in Bredelar mit erstem Wohnsitz gemeldet. Behörden, die mit ihm Kontakt aufnehmen möchten, wissen, wo er lebt.“ Der Kreissynodalvorstand sieht Kirchenasyl als legitimes Mittel an, das keinen rechtsfreien Raum aber im Sinne der Menschenrechte und des Grundgesetzes eine letzte Möglichkeit für Asylsuchende eröffnet.
Der Beschluss im Wortlaut:
Der Kreissynodalvorstand nimmt das durch den Ev. Kirchengemeinde Marsberg gewährte Kirchenasyl zur Kenntnis und bestärkt die Kirchengemeinde in ihrem Tun. Zugleich betont der KSV, dass Kirchenasyl ein legitimes Mittel ist, das zwar keinen rechtsfreien Raum schafft, aber im Sinne der internationalen Menschenrechte und des Grundgesetzes eine letzte Möglichkeit eröffnet.