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CDU: „Der Bürgermeister hat nachweislich gelogen!“

Sun­dern. Die CDU hat nicht nur eine Son­der­sit­zung des Rats bean­tragt, son­dern auch eine Dienst­auf­sichts­be­schwer­de gegen Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del (SPD) gestellt. „Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del hat nach­weis­lich gelo­gen“, so Frak­ti­ons­chef Ste­fan Lan­ge, Frak­ti­ons­vi­ze Sebas­ti­an Boo­ke und der stellv. Bür­ger­meis­ter Georg Te Pass. Ein­zi­ges The­ma der Son­der­sit­zung sol­len die Man­da­tie­rung eines Anwalts und die dabei ent­stan­de­nen Kos­ten in rat­haus­in­ter­nen Per­so­nal­an­ge­le­gen­hei­ten im Jahr 2016 sein. Die CDU will, dass Rechts­an­walt Dr. Micha­el Ter­wie­sche ein­ge­la­den und vom Rat befragt wer­den kann. Dienst­auf­sichts­be­schwer­de gegen den Bür­ger­meis­ter hat die CDU wegen der Nicht­be­schei­dung eines Antra­ges der CDU-Frak­ti­on auf Akten­ein­sicht gestellt. Hier­zu hat der Bür­ger­meis­ter inzwi­schen erklärt, dass noch kei­ne abschlie­ßen­de juris­ti­sche Ein­schät­zung vorliege.

Mehr als 60.000 Euro Rechtsberatungskosten

„Die CDU-Frak­ti­on hält die bis­her ent­stan­de­nen Kos­ten für die Man­da­tie­run­gen des Herrn RA Dr. Ter­wie­sche für unver­hält­nis­mä­ßig“, so CDU-Frak­ti­ons­chef Ste­fan Lan­ge. Und sie möch­te ins­be­son­de­re die Grün­de für die Aus­wahl sowie eine mög­li­che per­sön­li­che Bekannt­schaft zwi­schen Bür­ger­meis­ter und man­da­tier­tem Rechts­an­walt geklärt wis­sen. RA Dr. Ter­wie­sche habe die Stadt Sun­dern gegen den dama­li­gen Lei­ter des Fach­be­rei­ches 1 (Orga­ni­sa­ti­on und Per­so­nal), gegen einen Beam­ten aus dem Fach­be­reich 4 (Bil­dung, Jugend und Fami­lie) sowie bei der ver­such­ten Abwahl des Bei­geord­ne­ten ver­tre­ten oder bera­ten und auch ein Semi­nar für Füh­rungs­kräf­te der Stadt­ver­wal­tung Sun­dern zum The­ma „Regel­treue und Regel­kon­for­mi­tät (Com­pli­ance) im Ver­wal­tungs­han­deln“ gelei­tet. Dabei sei­en laut Vor­la­ge zur Dezem­ber-Rats­sit­zung Rechts­be­ra­tungs­kos­ten von mehr als 60.000 Euro ent­stan­den und hät­ten das Bud­get deut­lich über­schrit­ten. „Eine abschlie­ßen­de Kos­ten­auf­stel­lung liegt dem Rat bis zum heu­ti­gen Tage nicht vor. Zudem sind die gericht­li­chen Ver­fah­ren nach unse­rem Kennt­nis­stand nicht rechts­kräf­tig abge­schlos­sen, so dass fort­lau­fend Kos­ten ent­ste­hen“, so die CDU-Fraktion.

Aus dem Kreis Wesel bekannt?

Bür­ger­meis­ter Ralph Brodel.

Die CDU ver­mu­te­te, dass sich sich Bür­ger­meis­ter Bro­del und RA Dr. Ter­wie­sche von Per­son her bekannt waren, Ter­wie­sche sei Kom­mu­nal­po­li­ti­ker und seit 1998 Vor­sit­zen­der des FDP-Kreis­ver­ban­des Wesel und Scherm­beck, die Hei­mat­ge­mein­de des Bür­ger­meis­ters Ralph Bro­del, gehö­re zum Kreis Wesel und Bro­del sei frü­he­res FDP-Mit­glied, lang­jäh­ri­ges Vor­stands­mit­glied im SPD-Unter­be­zirk Wesel sowie Bür­ger­meis­ter­kan­di­dat in Scherm­beck. Zudem waren die Mit­glie­der der CDU-Frak­ti­on über die Aus­sa­ge des Bür­ger­meis­ters ver­wun­dert, dass der Rechts­an­walt bzw. die Kanz­lei GTW Anwäl­te für Bau- und Immo­bi­li­en­recht der Stadt Sun­dern durch den Städ­te- und Gemein­de­bund emp­foh­len wor­den sei. Damit hät­te der Ver­band ein­deu­tig gegen Wett­be­werbs- und Stan­des­recht verstoßen.

Empfehlung des Städte- und Gemeindebunds?

Es folg­ten Schrift­wech­sel mit dem Städ­te- und Gemein­de­bund, eine Erklä­rung des Bür­ger­meis­ters, er habe sei­ne Anfra­ge damals münd­lich gestellt, und eine Pro­be­an­fra­ge eines Arns­ber­ger Rechts­an­walts, der kei­ne kon­kre­te Emp­feh­lung bekam. Die CDU zitiert aus einem Schrei­ben des Haupt­ge­schäfts­füh­rers des Städ­te- und Gemein­de­bun­des, Dr. Bernd Jür­gen Schnei­der, vom 26. Janu­ar 2017: „(…) Selbst­ver­ständ­lich gibt die Geschäfts­stel­le des Städ­te- und Gemein­de­bun­des NRW schon allein aus wett­be­werbs­recht­li­chen Grün­den kei­ne Emp­feh­lun­gen für die Beauf­tra­gung einer kon­kre­ten Rechts­an­walts­kanz­lei ab. Nach Rück­spra­che mit Herrn Haupt­re­fe­ren­ten Becker ist dies auch im Fall der Anfra­ge des Bür­ger­meis­ters der Stadt Sun­dern beach­tet worden.“

CDU: „Jeden Verdacht der Untreue ausschließen“

Die auf­ge­zeig­te Chro­no­lo­gie las­se nur ein Fazit zu: Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del habe auf mehr­fa­che kon­kre­te Nach­fra­ge Rat und Öffent­lich­keit wis­sent­lich falsch infor­miert. „Glaub­wür­dig­keit ist das höchs­te Gut eines gewähl­ten Man­dats­trä­gers, ins­be­son­de­re eines Bür­ger­meis­ters. Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del hat jedoch nach­weis­lich gelo­gen“, so die CDU-Frak­ti­on. Dies mache – auch vor dem Hin­ter­grund der ent­stan­de­nen Kos­ten – eine lücken­lo­se Auf­klä­rung sämt­li­cher Rechts­ge­schäf­te zwi­schen der Stadt Sun­dern und der Kanz­lei GTW Anwäl­te für Bau- und Immo­bi­li­en­recht und RA Dr. Ter­wie­sche zwin­gend erfor­der­lich, um jeden Ver­dacht der Untreue gegen­über der Stadt Sun­dern aus­schlie­ßen zu kön­nen. Aus die­sem Grund habe die CDU-Frak­ti­on bereits bean­tragt, die­sen Fall einer Son­der­prü­fung durch den Rech­nungs­prü­fungs­aus­schuss zu unter­zie­hen. Dar­über hin­aus mache die Trag­wei­te die­ser Ange­le­gen­heit – unter ande­rem wegen der hohen Kos­ten und des Ver­trau­ens­ver­lus­tes in den Bür­ger­meis­ter – eine öffent­li­che Bera­tung im Rat der Stadt Sun­dern unbe­dingt erforderlich.
Die CDU-Schrei­ben im Wortlaut:
Antrag Son­der­sit­zung Rat
Dienst­auf­sichts­be­schwer­de

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5 Antworten

  1. Herr Lan­ge,
    für die­se Anschul­di­gun­gen brau­chen Sie aber hand­fes­te Beweise.
    Das gan­ze wäre sicher anders aus­ge­gan­gen, hät­ten Sie sich damals als BM-Kan­di­dat auf­stel­len las­sen.. oder fehl­te dazu der Mut nach der Ära Lins?
    Wie ich Sie ein­schät­ze, haben Sie ohne­hin nur die Durch­schlags­kraft eines Papier­ti­gers, die­se Metho­dik kommt mir von Herrn Laschet bekannt vor, haben Sie das übernommen?‚
    arme Stadt Sun­dern.. mit des­sen Rats­saal ich zum Glück nichts mehr zu tun habe.. 🙂

  2. Dem Argu­ment von Hernn Pohen kann ich nur zustim­men.… Dienst­auf­sichts­be­schwer­de? Wenn was Greif­ba­res vor­han­den wäre, dann kann man mit einer Straf­an­zei­ge arbei­ten. Offen­bar soll hier ein Mann beschä­digt wer­den, nach dem Mot­to „Irgend­et­was bleibt immer hängen“!

  3. So ist die CDU n Sun­dern. Mit dem Blick aus der Arns­ber­ger Nach­bar­schaft ist es wirk­lich gro­tesk, was die Wahl-Ver­lie­rer da abliefern

  4. Ich mei­ne, man darf nicht vor­ver­ur­tei­len. Schon oft haben ver­meint­lich hand­fes­te Indi­zi­en spä­ter kei­nen rea­len Hin­ter­grund für die erho­be­nen Vor­wür­fe erge­ben. Unmög­lich fin­de ich, dass Herr Lan­ge jetzt schon öffent­lich kund­tut, der Bür­ger­meis­ter Bro­del habe „nach­weis­lich gelo­gen“. Die­ser Nach­weis soll­te erst ein­mal erbracht werden.
    Herr Lan­ge täte bes­ser dar­an, sich in inkri­mi­nie­ren­den öffent­li­chen Äuße­run­gen etwas mehr zurück­zu­hal­ten. Er müss­te eigent­lich noch alte Erfah­run­gen erinnern…..

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