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Bürgermeisterwahl: SPD will es „lieber kurz und knackig“

Tobi­as Krät­zig (Foto: SPD)

Arns­berg.  „Die Arns­ber­ger SPD spricht sich dafür aus, wenn es recht­lich mög­lich ist, die Bür­ger­meis­ter­wahl zusam­men mit der Bun­des­tags­wahl am 24. Sep­tem­ber 2017 abzu­hal­ten,“ teilt der Stadt­ver­bands­vor­sit­zen­de Tobi­as Krät­zig mit. Die Prü­fung der recht­li­chen For­ma­li­en und Fris­ten steht noch aus und obliegt zunächst dem Hoch­sauer­land­krei­ses als Kommunalaufsichtsbehörde.

Ambitioniert, aber mit vielen Vorteilen

„Es ist klar, dass dies sehr ambi­tio­niert ist, muss doch ein Kan­di­dat offi­zi­ell nomi­niert und muss der Wahl­kampf orga­ni­siert wer­den“, so Krät­zig. „Den­noch spre­chen für die Sozi­al­de­mo­kra­ten deut­lich mehr Grün­de für den 24. Sep­tem­ber als dage­gen. Da ist zum einen der enor­me Kos­ten­fak­tor für die Kom­mu­ne, der gera­de in der Arns­ber­ger Haus­halts­si­tua­ti­on zu beach­ten ist. Eine Zusam­men­le­gung bei­der Wah­len wür­de die nöti­gen Aus­ga­ben erheb­lich redu­zie­ren. Auch wäre es sei­tens der Mit­ar­bei­ter der Ver­wal­tung ein erneu­ter enor­mer Kraft­akt, neben der eigent­li­chen Tätig­keit die drit­te Wahl inner­halb weni­ger Mona­te vor­zu­be­rei­ten und durch­zu­füh­ren. Dadurch wird die Ver­wal­tung in ihrer Auf­ga­ben­wahr­neh­mung ein wei­te­res mal stark ein­ge­schränkt und gefordert.“

„Möglichst breite Legitimation“

Aber auch im ehren­amt­li­chen Bereich wer­de es wei­te­re Pro­ble­me geben. Es wer­de ohne­hin immer schwie­ri­ger, genü­gend frei­wil­li­ge Wahl­hel­fer zu gewin­nen. Nach der Land­tags- und Bun­des­tags­wahl wür­de eine wei­te­re zusätz­li­che Bür­ger­meis­ter­wahl die­se Pro­ble­me noch ver­stär­ken. Wür­de man die mög­li­che Frist von sechs Mona­ten aus­schöp­fen, wäre der Wahl­ter­min irgend­wann um die Weih­nachts­zeit bzw. im Win­ter. „Wahl­kampf bei Eis und Schnee, das Ver­tei­len von Fly­ern, die Dis­kus­si­on auf den Markt­plät­zen ist für alle Betei­lig­ten wenig attrak­tiv. Der Fokus liegt bei vie­len Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, zudem nach einer Land­tags- und Bun­des­tags­wahl, in die­ser Zeit in ande­ren Berei­chen“, so der SPD-Vor­sit­zen­de. Ohne­hin lie­ge die Wahl­be­tei­li­gung bei kom­mu­na­len Nach­wah­len oft sehr nied­rig. „Gera­de das Amt des Bür­ger­meis­ters, das in die­sem Fall bis 2025 zu beset­zen ist, benö­tigt aber eine mög­lichst brei­te Legi­ti­ma­ti­on der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Ein kur­zer, aber kna­cki­ger Wahl­kampf ist bes­ser als die Ent­schei­dung auf die lan­ge Bank zu schie­ben,“ so Krätzig.

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3 Antworten

  1. das wür­de sich doch anbie­ten, die BTW mit der Wahl des Arns­ber­ger BM zusam­men­le­gen, Die Wahl­lo­ka­le sind ohne­hin ein­ge­rich­tet, die Wahl­vor­stän­de sind auch vor Ort, was spricht dage­gen? ist doch sinn­voll, so hät­te Arns­berg nur den Mehr­auf­wand an Papier…

  2. ganz so ein­fach ist das lei­der nicht:
    48 Tage vor der Wahl müs­sen alle Wahl­vor­schlä­ge ein­ge­reicht sein – das wäre dann der 07.08.17, also in nur 3 Wochen!
    mind. fol­gen­de Schrit­te sind vor­her notwendig:
    Der Ältes­ten­rat muss tagen, um einen Wahl­ter­min festzulegen.
    Die­sen Ter­min muss dann die Stadt Arns­berg for­mell beim Land­rat – also dem HSK – bean­tra­gen. Die­ser Antrag muss vom HSK geprüft und geneh­migt wer­den – even­tu­ell wird er aber auch abgelehnt …
    Per Son­der­sit­zung des Stadt­ra­tes muss ein Wahl­aus­schuss kon­sti­tu­iert wer­den. Sind jetzt in den Feri­en über­haupt genug Rats­mit­glie­der anwe­send, um einen stimm­be­rech­tig­ten Rat ein­be­ru­fen zu kön­nen? … auch das müss­te geklärt werden.
    Allei­ne die­se for­mell not­wen­di­gen Sit­zun­gen und Anträ­ge in unter 3 Wochen durch­zu­zie­hen, ist sehr ambitioniert.
    Und par­al­lel müs­sen ja auch von allen Par­tei­en Über­le­gun­gen und Ent­schei­dun­gen hin­sicht­lich mög­li­cher Kandidat*innen getrof­fen wer­den. Und das muss gut über­legt sein, schließ­lich geht es um das Bür­ger­meis­ter­amt der Stadt Arns­berg für die kom­men­den 8 Jahre!
    Und: für das Amt dür­fen ja nicht nur Par­tei­en jeman­den vor­schla­gen, son­dern auch jede/r Bürger*in darf sel­ber kan­di­die­ren. Braucht dafür aber eine gewis­se Anzahl Unter­stüt­zungs-Unter­schrif­ten, die müs­sen gesam­melt wer­den, dafür muss ja auch Zeit gege­ben sein, wenn wir die­se demo­kra­ti­sche Frei­heit ernst neh­men wollen!
    Aus Kos­ten­grün­den sicher wün­schens­wert, zusam­men mit der Bun­des­tags­wahl auch den oder die BM zu wäh­len, aber wegen der kür­ze der Zeit wohl doch eher schwierig.

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