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Bürgermeister und Beigeordneter finden Kompromiss

Sunderns Beigeordneter Meinolf Kühn. (Foto: Stadt Sundern)
Sun­derns Bei­geord­ne­ter Mein­olf Kühn. (Foto: Stadt Sundern)

Sun­dern. Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del und der Bei­geord­ne­te Mein­olf Kühn haben sich über den künf­ti­gen Auf­ga­ben­be­reich Kühns in der Stadt­ver­wal­tung nach des­sen unter­blie­be­ner Abwahl in der letz­ten Rats­sit­zung geei­nigt. Bereits am 25. Mai tra­fen sich bei­de gemein­sam mit ihren Rechts­an­wäl­ten zu einem erneu­ten Ver­mitt­lungs­ge­spräch im Rat­haus Sun­dern, „um gemein­sam Lösungs­an­sät­ze für die Dif­fe­ren­zen, die sich zwi­schen bei­den Amts­trä­gern erge­ben haben, zu fin­den“, wie es in einer am Diens­tag ver­öf­fent­lich­ten Pres­se­mit­tei­lung heißt. Dabei einig­ten sie sich auf ein „Kom­pro­miss­mo­dell“.

Lars Ohlig Projektleiter für Windkraft und Innenstadt

Das Kom­pro­miss­mo­dell sieht laut Pres­se­mit­tei­lung im Wesent­li­chen so aus:

  • Auf die Schaf­fung der Stabs­stel­le Stadt­ent­wick­lung wird ver­zich­tet und im Gegen­zug wer­den die Bear­bei­tung und Ver­ant­wor­tung der Pro­jek­te „Wind­park“ und „Innen­stadt­ent­wick­lung“ sowie Ein­zel­maß­nah­men, die bereits zur Chef­sa­che erklärt wur­den, auf einen Pro­jekt­lei­ter über­tra­gen. Die­ser ver­ant­wor­tet die Pro­jek­te allei­ne gegen­über dem Bür­ger­meis­ter und bedient sich dazu der per­so­nel­len und sach­li­chen Res­sour­cen des Geschäfts­be­reichs des Beigeordneten.
  • In bei­den Fäl­len wer­den die Pro­jek­te Lars Ohlig übertragen.
  • Erreicht das Erfor­der­nis per­so­nel­ler und sach­li­cher Res­sour­cen aller­dings ein grö­ße­res Gewicht, so erfolgt eine Abstim­mung mit dem Bei­geord­ne­ten, um die übri­gen Arbeits­ab­läu­fe nicht zu beeinträchtigen.
  • Soll­ten künf­tig The­men aus dem Geschäfts­be­reich des Bei­geord­ne­ten durch den Bür­ger­meis­ter über­nom­men wer­den, erfolgt dies nur im gemein­sa­men Einvernehmen.
  • Bei­de Sei­ten erklär­ten sich bereit, künf­tig ihre Zusam­men­ar­beit zu harmonisieren.

„In Anbe­tracht der nun erfolg­ten außer­ge­richt­li­chen Eini­gung ergibt sich kein Bedürf­nis mehr für die Inan­spruch­nah­me gericht­li­chen Rechts­schut­zes“, heißt es abschlie­ßend in der Pressemitteilung.

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