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Bürgermeister antwortet auf CDU-Forderung nach Akteneinsicht

Sun­dern. Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del hat am spä­ten Frei­tag nach­mit­tag mit einer Pres­se­mit­tei­lung auf die CDU-Anfra­ge bezüg­lich der aus CDU-Sicht viel zu teu­ren Beauf­tra­gung eines Rechts­an­walts in zwei rat­haus­in­ter­nen Per­so­nal­an­ge­le­gen­hei­ten geant­wor­tet. Die CDU hat­te hier Akten­ein­sicht, auch in Per­so­nal­ak­ten, gefor­dert. Der Bür­ger­meis­ter erklär­te, dass von einer Ver­wei­ge­rung der Akten­ein­sicht nicht die Rede sein kön­ne. Viel­mehr gebe es noch kei­ne abschlie­ßen­de recht­li­che Ein­schät­zung. Des­halb sei­en inzwi­schen sogar der Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te und die inter­ne Fach­ab­tei­lung des Städ­te- und Gemein­de­bunds eingeschaltet.

(Foto. S. Hof­schlae­ger / pixelio.de)

Die Pres­se­mit­tei­lung im Wortlaut:

„Die CDU-Frak­ti­on hat mit Schrei­ben vom 30. 1 .2017 Akten­ein­sichts­recht in Bezug auf Auf­trags­ver­ga­ben des Bür­ger­meis­ters der Stadt Sun­dern an einen Rechts­an­walt bean­tragt. Der Antrag bezog sich aus­drück­lich auch auf die Per­so­nal­ak­ten der Mit­ar­bei­ter, gegen die der Rechts­an­walt die Ver­tre­tung der Stadt Sun­dern über­nom­men hatte.
Die Gemein­de­ord­nung gewährt dem Rat, sei­nen Mit­glie­dern und den Frak­tio­nen ein weit­rei­chen­des Akten­ein­sichts­recht. Die­ses Recht wird jedoch durch das Lan­des­be­am­ten­ge­setz als Spe­zi­al­ge­setz wie­der ein­ge­schränkt. Hier sind sehr restrik­ti­ve Rege­lun­gen getrof­fen wor­den, wer Zugang zu Per­so­nal­ak­ten bekom­men darf.
Da hier ein offen­sicht­li­cher Kon­flikt zwi­schen dem berech­tig­ten Inter­es­se an einem Akten­ein­sichts­recht und dem min­des­tens genau­so berech­tig­ten Inter­es­se der Mit­ar­bei­ter an der Ver­trau­lich­keit ihrer per­sön­li­chen Daten besteht, hat die Stadt Sun­dern umge­hend den Städ­te- und Gemein­de­bund NRW sowie den Hoch­sauer­land­kreis ein­ge­schal­tet, um die­sen Kon­flikt recht­lich auf­zu­lö­sen. Der Städ­te- und Gemein­de­bund wie auch der Hoch­sauer­land­kreis konn­ten bis­her die­se Fra­ge nicht abschlie­ßend klären.
Der Hoch­sauer­land­kreis als Kom­mu­nal­auf­sicht konn­te eine abschlie­ßen­de recht­li­che Ein­schät­zung nicht abge­ben und hat den Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten mit einer ent­spre­chen­den Prü­fung beauf­tragt. Der Städ­te- und Gemein­de­bund hat die inter­ne Fach­ab­tei­lung für Daten­schutz eingeschaltet.
Der Rat wur­de durch die zustän­di­ge Fach­be­reichs­lei­tung regel­mä­ßig – zuletzt in der Sit­zung des Haupt- und Finanz­aus­schus­ses am 9. 3. 2017 – über den Stand der Ange­le­gen­heit informiert.
Von einer Ver­wei­ge­rung der Akten­ein­sicht kann nicht die Rede sein.“

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