Sundern. Bürgermeister Ralph Brodel hat am späten Freitag nachmittag mit einer Pressemitteilung auf die CDU-Anfrage bezüglich der aus CDU-Sicht viel zu teuren Beauftragung eines Rechtsanwalts in zwei rathausinternen Personalangelegenheiten geantwortet. Die CDU hatte hier Akteneinsicht, auch in Personalakten, gefordert. Der Bürgermeister erklärte, dass von einer Verweigerung der Akteneinsicht nicht die Rede sein könne. Vielmehr gebe es noch keine abschließende rechtliche Einschätzung. Deshalb seien inzwischen sogar der Landesdatenschutzbeauftragte und die interne Fachabteilung des Städte- und Gemeindebunds eingeschaltet.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
„Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 30. 1 .2017 Akteneinsichtsrecht in Bezug auf Auftragsvergaben des Bürgermeisters der Stadt Sundern an einen Rechtsanwalt beantragt. Der Antrag bezog sich ausdrücklich auch auf die Personalakten der Mitarbeiter, gegen die der Rechtsanwalt die Vertretung der Stadt Sundern übernommen hatte.
Die Gemeindeordnung gewährt dem Rat, seinen Mitgliedern und den Fraktionen ein weitreichendes Akteneinsichtsrecht. Dieses Recht wird jedoch durch das Landesbeamtengesetz als Spezialgesetz wieder eingeschränkt. Hier sind sehr restriktive Regelungen getroffen worden, wer Zugang zu Personalakten bekommen darf.
Da hier ein offensichtlicher Konflikt zwischen dem berechtigten Interesse an einem Akteneinsichtsrecht und dem mindestens genauso berechtigten Interesse der Mitarbeiter an der Vertraulichkeit ihrer persönlichen Daten besteht, hat die Stadt Sundern umgehend den Städte- und Gemeindebund NRW sowie den Hochsauerlandkreis eingeschaltet, um diesen Konflikt rechtlich aufzulösen. Der Städte- und Gemeindebund wie auch der Hochsauerlandkreis konnten bisher diese Frage nicht abschließend klären.
Der Hochsauerlandkreis als Kommunalaufsicht konnte eine abschließende rechtliche Einschätzung nicht abgeben und hat den Landesdatenschutzbeauftragten mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt. Der Städte- und Gemeindebund hat die interne Fachabteilung für Datenschutz eingeschaltet.
Der Rat wurde durch die zuständige Fachbereichsleitung regelmäßig – zuletzt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 9. 3. 2017 – über den Stand der Angelegenheit informiert.
Von einer Verweigerung der Akteneinsicht kann nicht die Rede sein.“