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Brodel erfreut: „HSK bestätigt rechtlich korrektes Handeln“

Der Hoch­sauer­land­kreis hat eine CDU-Beschwer­de inzwi­schen zurück­ge­wie­sen. (Foto: oe)

Sun­dern. „Hoch­sauer­land­kreis weist Beschwer­den der CDU-Frak­ti­on Sun­dern zurück“, mel­det Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del am Frei­tag nach­mit­tag per Pres­se­mit­tei­lung und zeigt sich „erfreut“ über die­se Ent­wick­lung: „Damit wird bestä­tigt, auf was wir immer hin­ge­wie­sen haben, näm­lich das recht­lich kor­rek­te Han­deln aller Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Stadt Sun­dern. Aller­dings ist dies kein Tri­umph, scheint doch die Dienst­auf­sichts­be­schwer­de zu einem neu­en poli­ti­schen Kampf­mit­tel zu wer­den. Nichts des­to trotz will ich wei­ter­hin ger­ne mit den Mit­glie­dern der CDU-Frak­ti­on wei­ter zusam­men­ar­bei­ten, die dies auch offen möchten.“

HSK: „Dem Grundsatz der Öffentlichkeit Rechnung getragen“

Es geht um zwei Schrei­ben der Sun­derner CDU-Frak­ti­on an den Hoch­sauer­land­kreis. Am 26. Febru­ar 2017 hat­te die CDU das Zustan­de­kom­men der Haus­halts­sat­zung 2017 und am 17. März 2017 – per „Dienst­auf­sichts­be­schwer­de“ gegen Bür­ger­meis­ter Bro­del – das nicht gewähr­te Akten­ein­sichts­recht in Per­so­nal­ak­ten moniert. Die Beschwer­de über das angeb­lich feh­ler­haf­te Zustan­de­kom­men der Haus­halts­sat­zung habe die Kom­mu­nal­auf­sicht des Hoch­sauer­land­krei­ses inzwi­schen zurück­ge­wie­sen, teilt Bro­del mit. In ihrem Schrei­ben vom 10. April 2017 habe die Kom­mu­nal­auf­sicht mit­ge­teilt, die gesetz­lich gefor­der­ten öffent­li­chen Bekannt­ma­chun­gen, Bera­tun­gen und Beschluss­fas­sun­gen sei­en erfolgt. Dem Grund­satz der Öffent­lich­keit in den vor­ge­schrie­be­nen Gre­mi­en sei Rech­nung getra­gen wor­den. Die von der CDU-Frak­ti­on bemän­gel­te nicht recht­zei­ti­ge Vor­la­ge aller Anla­gen zum Stel­len­plan sei gesetz­lich nicht erfor­der­lich gewe­sen, stel­le also kei­nen Ver­fah­rens­feh­ler dar.

2018 sollen Beratungsunterlagen rechtzeitig vorliegen

„Unab­hän­gig davon, dass die­se Anla­gen inzwi­schen allen Frak­tio­nen über­sandt wur­den, wird die Stadt Sun­dern selbst­ver­ständ­lich bei den Haus­halts­be­ra­tun­gen für 2018 für eine recht­zei­ti­ge Vor­la­ge sor­gen, um auch den Vor­ga­ben der Gemein­de­haus­halts­ver­ord­nung zu genü­gen“, sagt Bro­del zu. Der Bür­ger­meis­ter zitiert auch einen Appell des Land­rats aus des­sen Ant­wort­schrei­ben an die CDU: „Set­zen Sie sich im Rah­men der kom­mu­na­len Selbst­ver­wal­tung gemein­sam dafür ein, den Bür­gern Ihrer Stadt zumin­dest den Sta­tus des geneh­mig­ten Haus­halts­si­che­rungs­kon­zep­tes zu erhalten.“

Brodel: „Weitere Beschwerde wird sich als haltlos erweisen“

In Sachen Akten­ein­sichts­recht weist Bro­del dar­auf hin, dass eine Dienst­auf­sichts­be­schwer­de gegen einen Bür­ger­meis­ter recht­lich nicht mög­lich sei, da die­ser kei­nen Dienst­vor­ge­setz­ten habe. Die Ein­ga­be der CDU sei daher vom Hoch­sauer­land­kreis als all­ge­mei­ne Auf­sichts­be­schwer­de behan­delt wor­den. Auch der Kreis als Kom­mu­nal­auf­sicht habe recht­li­che Beden­ken hin­sicht­lich der Ein­sicht­nah­me in Per­so­nal­ak­ten und habe des­halb wei­te­re Instan­zen – den Lan­des­be­auf­trag­ter für den Daten­schutz sowie den Städ­te- und Gemein­de­bund – ein­ge­schal­tet. „Hier ste­hen die end­gül­ti­gen Ant­wor­ten noch aus, auch wenn sich abzeich­net, dass die Rechts­auf­fas­sung der Stadt Sun­dern rich­tig ist“, so Bro­del. „Auch in die­sem Fall wird sich also die Beschwer­de, und erst recht eine Dienst­auf­sichts­be­schwer­de, als halt­los erweisen.“

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2 Antworten

  1. Sehr schnell ver­moch­te die CDU Frak­ti­on ihre Offer­ten im öffent­li­chen Raum zu ver­brei­ten. Nun lösen sich die­se in Wohl­ge­fal­len auf und ein atta­ckier­ter Bür­ger­meis­ter reicht die Hand – zum Woh­le der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Stadt Sun­dern wünscht sich der BM die Rück­kehr zur ziel­füh­ren­den poli­ti­schen Arbeit und ver­zich­tet auf die Aus­kos­tung des tri­um­pha­len Moments.
    Bewundernswert!
    Im übri­gen fän­de ich es nun auch bewun­derns­wert, wenn die Füh­rung der CDU Frak­ti­on Grö­ße bewei­sen und Kon­se­quen­zen zie­hen wür­de. Außer­dem soll­te sie nun mal schnell eine Ent­schul­di­gung – eben­so öffent­lich wie die ursprüng­li­chen Anschul­di­gun­gen – an den Bür­ger­meis­ter richten.

  2. habe ich mir doch gedacht, dass das nur tak­ti­sches Geplän­kel der CDU ist, nun kam die Ant­wort aus Mesche­de.. jetzt ist klar, dass die CDU hier schwer dane­ben­ge­frif­fen hat, ich erwar­te eine Ent­schul­di­gung der betref­fen­den Per­so­nen und auch die Kon­se­quenz der Her­ren, ihre poli­ti­schen Ämter mit sofor­ti­ger Wir­kung niederzulegen!

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