Sundern. Bürgermeister Ralph Brodel sieht sich in seiner Auffassung, dass das Abwahlverfahren für den Beigeordneten Meinolf Kühn bisher „absolut rechtens“ gelaufen sei, bestätigt. „Der Hochsauerlandkreis erkennt keinerlei Rechtsfehler bei der Einleitung des Abwahlverfahrens,“ teilte Brodel am Mittwoch nachmittag per Pressemitteilung mit. Einer rechtssicheren und nicht anfechtbaren Abstimmung in der nächsten Ratssitzung am 14. April stehe damit nichts mehr im Wege, so der Bürgermeister. Die CDU-Fraktion hatte das Fehlen der 21. Unterschrift, der des Bürgermeisters, moniert und eine Absetzung gefordert.
Landrat: Unterzeichnete Niederschrift erfüllt Schrifterfordernis
Landrat Schneider habe die beantragte Beanstandung der CDU-Fraktion Sundern im Abwahlverfahren des Beigeordneten komplett abgelehnt, teilt Brodel mit und zitiert wörtlich die Rechtsabteilung des Kreises: „Unstrittig sein dürfte, dass hier insgesamt 21 antragsberechtigte Personen bekundet haben, den Antrag auf Abwahl des Beigeordneten zu unterstützen. Selbst wenn man, über den Wortlaut des Gesetzes hinaus, hier ein dahingehendes Erfordernis unterstellen könnte/wollte, dass 21 schriftlich gestellte Anträge vorliegen müssten, wäre zu bedenken, dass dieses Schrifterfordernis wohl auch in Form der vom Bürgermeister unterzeichneten Niederschrift erfüllt sein dürfte, da auf diesem Wege (von ihm unterzeichnet) zumindest die schriftliche Bestätigung seiner mündlich vorgetragenen Unterstützung des Antrags gegeben sein dürfte. Nach Einsicht in das Ratsinformationssystem der Stadt ist die Niederschrift am 26. 02. 2016 in das System eingestellt worden; d.h. spätestens am 26. 02. 2016 muss ein unterzeichnetes Protokoll vorgelegen haben, sodass selbst bei Berechnung ab diesem Zeitpunkt die 6‑Wochen-Frist am 14. 04. 2016 abgelaufen wäre.“
„Aufsichtsbehördliches Agieren kommt aktuell nicht in Betracht“
Damit habe sich der Kreis der Rechtsauffassung des Bürgermeisters angeschlossen, resümierte Brodel, wollte dies allerdings nicht als Sieg sehen: „Von einem Sieg kann ich hier nicht sprechen, wurden doch durch das überflüssige Verfahren einzelne Persone unnötig verletzt.“ In der Folge stehe einer rechtssicheren und nicht anfechtbaren Abstimmung in der nächsten Ratssitzung nichts mehr im Wege, denn auch da habe der Landrat der CDU-Fraktion eine unzweideutige Empfehlung mit auf den Weg gegeben, sagt Brodel und zitiert nochmals den Brief aus Meschede: „Nach alledem dürfte das erforderliche Quorum als erfüllt angesehen und die Abwahl in der nächsten Ratssitzung auf die Tagesordnung gesetzt werden. Sofern über die Abwahl am 14. 04. 2016 beschlossen wird, ist im Hinblick auf die wie auch immer ausgehende Ratsentscheidung nicht angezeigt, aufgrund der vorstehend thematisierten formalen Aspekte der Initiierung der Abwahl aufsichtsbehördliche Maßnahmen nach § 122 Abs. 1 GO NRW zu ergreifen. Von daher kommt ein aufsichtsbehördliches Agieren aktuell nicht in Betracht.“
Landrat regt „für alle Seiten akzeptable Behandlung“ an
In einer von Bürgermeister Brodel nicht zitierten Passage schreibt Landrat Schneider allerdings auch, dass er gleichermaßen einen eher unglücklichen Verfahrenshergang erkenne. Und er schließt seinen Brief mit dem Absatz: „Ungeachtet dessen stellt sich angesichts der vermutlich zwischen den Beteiligten weiterhin strittigen rechtlichen Beurteilung die Frage, ob die Angelegenheit nicht durch einen (zusätzlichen) schriftlichen Antrag des Bürgermeisters und Behandlung in einer von da an frühestens in 6 Wochen anzusetzenden Ratssitzung für alle Beteiligten akzeptabel und vor allem endgültig zum Abschluss gebracht werden kann/sollte.“
Eine Antwort
Nun sollte sich die CDU aber wirklich mal der Sacharbeit zuwenden, statt jede Möglichkeit zu suchen, den Bürgermeister und den Beigeordneten grundlos anzugreifen. Es gibt eine Menge Baustellen in Sundern und die müssen angepackt werden! Nicht nur Zebrastreifebn an der Hauptstraße und so ein Killefitt!