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Beigeordnetenabwahl: Brodel sieht sich vom Kreis bestätigt

Sun­dern. Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del sieht sich in sei­ner Auf­fas­sung, dass das Abwahl­ver­fah­ren für den Bei­geord­ne­ten Mein­olf Kühn bis­her „abso­lut rech­tens“ gelau­fen sei, bestä­tigt. „Der Hoch­sauer­land­kreis erkennt kei­ner­lei Rechts­feh­ler bei der Ein­lei­tung des Abwahl­ver­fah­rens,“ teil­te Bro­del am Mitt­woch nach­mit­tag per Pres­se­mit­tei­lung mit. Einer rechts­si­che­ren und nicht anfecht­ba­ren Abstim­mung in der nächs­ten Rats­sit­zung am 14. April ste­he damit nichts mehr im Wege, so der Bür­ger­meis­ter. Die CDU-Frak­ti­on hat­te das Feh­len der 21. Unter­schrift, der des Bür­ger­meis­ters, moniert und eine Abset­zung gefordert.

Landrat: Unterzeichnete Niederschrift erfüllt Schrifterfordernis

Landrat Dr. Karl Schneider. (Foto: Hochsauerlandkreis)
Land­rat Dr. Karl Schnei­der. (Foto: Hochsauerlandkreis)

Land­rat Schnei­der habe die bean­trag­te Bean­stan­dung der CDU-Frak­ti­on Sun­dern im Abwahl­ver­fah­ren des Bei­geord­ne­ten  kom­plett abge­lehnt, teilt Bro­del mit und zitiert wört­lich die Rechts­ab­tei­lung des Krei­ses: „Unstrit­tig sein dürf­te, dass hier ins­ge­samt 21 antrags­be­rech­tig­te Per­so­nen bekun­det haben, den Antrag auf Abwahl des Bei­geord­ne­ten zu unter­stüt­zen. Selbst wenn man, über den Wort­laut des Geset­zes hin­aus, hier ein dahin­ge­hen­des Erfor­der­nis unter­stel­len könnte/wollte, dass 21 schrift­lich gestell­te Anträ­ge vor­lie­gen müss­ten, wäre zu beden­ken, dass die­ses Schrift­er­for­der­nis wohl auch in Form der vom Bür­ger­meis­ter unter­zeich­ne­ten Nie­der­schrift erfüllt sein dürf­te, da auf die­sem Wege (von ihm unter­zeich­net) zumin­dest die schrift­li­che Bestä­ti­gung sei­ner münd­lich vor­ge­tra­ge­nen Unter­stüt­zung des Antrags gege­ben sein dürf­te. Nach Ein­sicht in das Rats­in­for­ma­ti­ons­sys­tem der Stadt ist die Nie­der­schrift am 26. 02. 2016 in das Sys­tem ein­ge­stellt wor­den; d.h. spä­tes­tens am 26. 02. 2016 muss ein unter­zeich­ne­tes Pro­to­koll vor­ge­le­gen haben, sodass selbst bei Berech­nung ab die­sem Zeit­punkt die 6‑Wo­chen-Frist am 14. 04. 2016 abge­lau­fen wäre.“

„Aufsichtsbehördliches Agieren kommt aktuell nicht in Betracht“

Damit habe sich der Kreis der Rechts­auf­fas­sung des Bür­ger­meis­ters ange­schlos­sen, resü­mier­te Bro­del, woll­te dies aller­dings nicht als Sieg sehen: „Von einem Sieg kann ich hier nicht spre­chen, wur­den doch durch das über­flüs­si­ge Ver­fah­ren ein­zel­ne Per­so­ne unnö­tig ver­letzt.“ In der Fol­ge ste­he einer rechts­si­che­ren und nicht anfecht­ba­ren Abstim­mung in der nächs­ten Rats­sit­zung nichts mehr im Wege, denn auch da habe der Land­rat der CDU-Frak­ti­on eine unzwei­deu­ti­ge Emp­feh­lung mit auf den Weg gege­ben, sagt Bro­del und zitiert noch­mals den Brief aus Mesche­de: „Nach alle­dem dürf­te das erfor­der­li­che Quo­rum als erfüllt ange­se­hen und die Abwahl in der nächs­ten Rats­sit­zung auf die Tages­ord­nung gesetzt wer­den. Sofern über die Abwahl am 14. 04. 2016 beschlos­sen wird, ist im Hin­blick auf die wie auch immer aus­ge­hen­de Rats­ent­schei­dung nicht ange­zeigt, auf­grund der vor­ste­hend the­ma­ti­sier­ten for­ma­len Aspek­te der Initi­ie­rung der Abwahl auf­sichts­be­hörd­li­che Maß­nah­men nach § 122 Abs. 1 GO NRW zu ergrei­fen. Von daher kommt ein auf­sichts­be­hörd­li­ches Agie­ren aktu­ell nicht in Betracht.“

Landrat regt „für alle Seiten akzeptable Behandlung“ an

In einer von Bür­ger­meis­ter Bro­del nicht zitier­ten Pas­sa­ge schreibt Land­rat Schnei­der aller­dings auch, dass er glei­cher­ma­ßen einen eher unglück­li­chen Ver­fah­rens­her­gang erken­ne. Und er schließt sei­nen Brief mit dem Absatz: „Unge­ach­tet des­sen stellt sich ange­sichts der ver­mut­lich zwi­schen den Betei­lig­ten wei­ter­hin strit­ti­gen recht­li­chen Beur­tei­lung die Fra­ge, ob die Ange­le­gen­heit nicht durch einen (zusätz­li­chen) schrift­li­chen Antrag des Bür­ger­meis­ters und Behand­lung in einer von da an frü­hes­tens in 6 Wochen anzu­set­zen­den Rats­sit­zung für alle Betei­lig­ten akzep­ta­bel und vor allem end­gül­tig zum Abschluss gebracht wer­den kann/sollte.“

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Eine Antwort

  1. Nun soll­te sich die CDU aber wirk­lich mal der Sach­ar­beit zuwen­den, statt jede Mög­lich­keit zu suchen, den Bür­ger­meis­ter und den Bei­geord­ne­ten grund­los anzu­grei­fen. Es gibt eine Men­ge Bau­stel­len in Sun­dern und die müs­sen ange­packt wer­den! Nicht nur Zebra­strei­febn an der Haupt­stra­ße und so ein Killefitt!

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