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Beigeordneten-Abwahl: Mediation findet keine Brücke

Sunderns Beigeordneter Meinolf Kühn. (Foto: Stadt Sundern)
Sun­derns Bei­geord­ne­ter Mein­olf Kühn will abge­wählt wer­den. (Foto: Stadt Sundern)

Sun­dern. „Dif­fe­ren­zen blei­ben bestehen“ – unter die­ser Über­schrift haben Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del und Ers­ter Bei­geord­ne­ter Mein­olf Kühn eine gemein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung ver­öf­fent­licht, um das Ergeb­nis ihrer Media­ti­on mit­zu­tei­len. Der Wortlaut:

„Am 9. 3. 2016 fand unter der Lei­tung des Rechts­an­walts und Media­tors Dr. Till Kem­per M. A. aus der Gie­ße­ner Kanz­lei Möl­ler Theo­bald Jung Zen­ger zwi­schen Bür­ger­meis­ter Bro­del und Bei­geord­ne­tem Kühn ein mehr­stün­di­ger Media­ti­ons­ter­min statt. Nach einer aus­führ­li­chen Erör­te­rung der Sach­la­ge und Posi­tio­nen der Par­tei­en wur­de offen­sicht­lich, dass die Dif­fe­ren­zen, die zum Antrag auf Abwahl des Bei­geord­ne­ten führ­ten, dem Grun­de nach nicht zu über­win­den sind.
Der Media­tor Dr. Kem­per bestä­tig­te, dass die Aus­ein­an­der­set­zung im Ter­min sach­lich und fair ver­lief und ernst­haft um eine Lösung gerun­gen wur­de. Die Par­tei­en zoll­ten sich gegen­sei­ti­gen Respekt für das bis­lang Geleis­te­te und zeig­ten Ver­ständ­nis für die jewei­li­ge Posi­ti­on des Gegenüber.
Schließ­lich kamen sie über­ein, dass zum Woh­le der Stadt eine wei­te­re Zusam­men­ar­beit nicht sinn­voll erscheint, da auf­grund der unüber­brück­ba­ren Dif­fe­ren­zen künf­tig zu hohe Rei­bungs­ver­lus­te für die von bei­den Par­tei­en gewünsch­te gewis­sen­haf­te und effi­zi­en­te Amts­aus­füh­rung befürch­tet werden.
Es bestand Kon­sens, dass unter den gege­be­nen Umstän­den die Abwahl des Bei­geord­ne­ten die beid­sei­tig bevor­zug­te Lösungs­va­ri­an­te des herr­schen­den Dis­sens ist.“

Bereits im nicht­öf­fent­li­chen Teil der Sit­zung des Haupt- und Finanz­aus­schus­ses hat­ten Bro­del und Kühn den Rats­mit­glie­dern von der Media­ti­on berich­tet, die von der CDU-Frak­ti­on vor­ge­schla­gen wor­den war.

Kosten bei Abwahl unter 90.000 Euro

Im öffent­li­chen Teil der Sit­zung hat­te der Bür­ger­meis­ter die „rechts­si­che­re“ Infor­ma­ti­on gege­ben, dass die Auf­wen­dun­gen der Stadt Sun­dern bei einer Abwahl des Bei­geord­ne­ten bei maxi­mal knapp 90.000 Euro lie­gen wer­den und sich allen­falls noch ver­min­dern kön­nen. Vor eini­gen Wochen war auch Bro­del noch von einer Sum­me von über 200.000 Euro aus­ge­gan­gen. Da der bei­geord­ne­te aber am 31. Okto­ber 2017 das Pen­si­ons­al­ter erreicht, müss­te die Stadt höchs­tens bis zu die­sem Datum und nicht bis zum Ende von Kühns Wahl­pe­ri­ode im Som­mer 2019 zahlen.

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