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Arnsberger Richter erlässt Haftbefehl wegen Mordes

Das Arnsberger Amtsgericht. (Foto: oe)
Das Arns­ber­ger Amts­ge­richt. (Foto: oe)

Bestwig/Arnsberg. Am Arns­ber­ger Amts­ge­richt hat der Haft­rich­ter Haft­be­fehl wegen Mor­des gegen einen 20-jäh­ri­gen Deut­schen aus Ols­berg ver­kün­det und den Voll­zug der Unter­su­chungs­haft bean­tragt. Der Beschul­dig­te soll am 28. August einen 48-jäh­ri­gen Mann aus dem fami­liä­ren Umfeld getö­tet haben. Danach war er nach Grie­chen­land geflo­hen. Der Beschul­dig­te wur­de am 22. Sep­tem­ber von den grie­chi­schen Behör­den an die deut­schen Behör­den über­ge­ben, nach Deutsch­land gebracht und unver­züg­lich dem Haft­rich­ter in Arns­berg vor­ge­führt. Der Beschul­dig­te hat sich zur Sache nicht eingelassen.

48-Jähriger tot im Hausflur

Polizei_Hochsauerlandkreis_02Am 28. August gegen 2.30 Uhr war es in Ols­berg zu dem Tötungs­de­likt gekom­men. Anwoh­ner hör­ten Schreie aus dem Haus­flur und infor­mier­ten die Poli­zei. Die­se war inner­halb weni­ger Minu­ten vor Ort und fand einen 48-jäh­ri­gen Mann aus Ols­berg tot auf. Der Mann war offen­sicht­lich Opfer eines Gewalt­ver­bre­chens gewor­den. Poli­zei und Staats­an­walt­schaft gin­gen von einer Bezie­hungs­tat aus und ver­däch­tig­ten den 20-Jäh­ri­gen aus dem fami­liä­ren Umfeld des Opfers. Die­ser war unmit­tel­bar nach der Tat von Mün­chen aus nach Thes­sa­lo­ni­ki in Grie­chen­land geflo­gen. Die Obduk­ti­on hat­te bestä­tigt, dass der 48-jäh­ri­ge einem Gewalt­de­likt zum Opfer gefal­len war. Das Amts­ge­richt Arns­berg hat­te dar­auf­hin einen Haft­be­fehl wegen Mor­des gegen de 20-Jäh­ri­gen erlas­sen. Der Beschul­dig­te konn­te durch die Zusam­men­ar­beit der grie­chi­schen und der deut­schen Poli­zei bei sei­ner Ankunft in Thes­sa­lo­ni­ki fest­ge­nom­men wer­den und kam auf­grund einer Anord­nung des zustän­di­gen Gerichts in Thes­sa­lo­ni­ki in Haft. Ein Aus­lie­fe­rungs­er­su­chen wur­de gestellt.

 

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