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Anzeige wegen Drohnenflug über Schwimmbadgelände

Polizei_Hochsauerlandkreis_02Hüs­ten. Am Sonn­tag mit­tag wur­den die Beam­ten der Poli­zei­wa­che Arns­berg zum Frei­zeit­bad Nass in Hüs­ten geru­fen. „Hier beschwer­ten sich die Gäs­te zurecht über eine Droh­ne, wel­che über dem Schwimm­bad­ge­län­de flog“, so Poli­zei­spre­cher Hol­ger Glare­min. Auf­grund von Zeu­gen­hin­wei­sen konn­ten die Beam­ten drei Per­so­nen mit der Droh­ne im Bereich neben dem Bad antref­fen. Gegen den 34-jäh­ri­gen Droh­nen­be­sit­zer aus Mesche­de besteht der Ver­dacht der Ver­let­zung des höchst­per­sön­li­chen Lebens­be­rei­ches durch Bild­auf­nah­men. Des­wei­te­ren wird wegen mög­li­chen Ver­stö­ßen gegen das Luft­si­cher­heits­ge­setz ermit­telt. Die Droh­ne sowie sein Smart­phone, als mög­li­ches Spei­cher­me­di­um, wur­den durch die Beam­ten sichergestellt.

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9 Antworten

  1. Das Wort „zurecht“ ist ja schon mal eine Wer­tung, ein Repor­ter soll­te sich doch eher mit sei­ner Mei­nung im Ein­lei­tungs­satz zurück­hal­ten. Ich fra­ge mich wo hier das Pro­blem ist. Im Frei­bad läuft jeder zwei­te mit einem Han­dy durch die Gegend um sei­ne Kum­pels zu foto­gar­fie­ren oder die Mut­ti um die Kin­der­chen auf zu neh­men. Ja und da lau­fen auch Leu­te durch den Hin­ter­grund und da kommt auch kei­ner auf die Idee die Poli­zei zu rufen und das Han­dy zu kon­fis­zie­ren. War­um neh­men sich alle Leu­te immer so wichtig.

    1. „zurecht“.… und ist das die Mei­nung des Ver­fas­sers? Oder könn­te es zufäl­li­ger­wei­se sein, dass er ledig­lich den Poli­zei­spre­cher zitiert hat?

    2. Nur weil im Frei­bad jeder Zwei­te mit einem Han­dy rum­läuft und Bil­der macht, ist dies noch nicht legal. Denn prin­zi­pi­ell ist das Foto­gra­fie­ren von Ein­zel­per­so­nen oder Per­so­nen in klei­nen Grup­pen ohne deren Erlaub­nis ein Ver­stoß gegen das Persönlichkeitsrecht.

      Dar­über hin­aus befin­det sich im „Nass“ ein nach außen abge­schirm­ter Sau­na-Außen­be­reich, in dem sich Men­schen unbe­klei­det auf­hal­ten kön­nen. Ver­setzt man sich in die Lage die­ser Leu­te, fin­de ich es nur legi­tim, wenn die­se die Poli­zei rufen. Denn woher sol­len sie wis­sen, ob es sich um ein Flug­ge­rät mit oder ohne Kame­ra handelt.
      Wenn es sich um einen ange­mel­de­ten, gewerb­li­chen Droh­nen­flug gehan­delt hät­te, hät­te man sicher den Betrei­ber des „Nass“ infor­miert. Der Droh­nen­be­sit­zer hät­te dann auch eine Auf­stiegs­ge­neh­mi­gung vor­le­gen kön­nen und die Poli­zei hät­te den Sach­ver­halt posi­tiv geklärt.
      So wie sich der Bericht jedoch liest, war die Droh­ne zum pri­va­ten Ver­gnü­gen unter­wegs. Dafür braucht man, wenn man bestimm­te Regeln ein­hält (max 5kg, max 100m hoch etc.), kei­ne Auf­stiegs­er­laub­nis. Das Fil­men über nicht­öf­fent­li­chem Grund (und dazu zählt mit Sicher­heit der Sau­na­be­reich des „Nass“) ist aber den­noch strafbar.

      1. @Frank S.: das sehe ich ähn­lich. Nur weil etwas all­täg­lich und „nor­mal“ ist, ist dies noch kein recht­li­cher Frei­fahrt­schein zu tun, was man will. Und sicher­lich steht die Droh­nen­flie­ge­rei im Pri­vat­be­reich zum Hob­by erst in den Anfän­gen, wes­we­gen man gera­de zu solch einem Sta­di­um behut­sam sein soll­te. Denn nicht jeder Bür­ger weiß dann auf den ers­ten Blick, was sich da gera­de abspielt.

        Eine Fra­ge noch zu den „bestimm­ten Regeln“, für die man „kei­ne Auf­stiegs­er­laub­nis“ benö­tigt: woher die Annah­me der Höhen­be­schrän­kung auf 100m? Gibt es da in NRW noch eine zusätz­li­che Begrenzung?

        1. Nein, eine zusätz­li­che Begren­zung gibt es nicht. Die 100m sind als Faust­re­gel für das Flie­gen im unkon­trol­lier­ten Luft­raum (nor­ma­ler­wei­se max. 2500ft/762m ohne Geneh­mi­gung) zu ver­ste­hen, denn grund­sätz­lich gilt: Flie­gen nur mit direk­tem Sicht­kon­takt ohne opti­sche Hilfs­mit­tel. Und da ist ein „nor­ma­ler“ Mul­tik­o­p­ter bereits in 100m Höhe schon recht winzig.
          Ich wage auch zu behaup­ten, dass vie­le Hob­by­pi­lo­ten unter max. erlaub­ter Flug­hö­he die maxi­ma­le Funk-Reich­wei­te im Kopf gespei­chert haben. Seit letz­tem Jahr gel­ten auch neue Regeln für das Flie­gen im kon­trol­lier­ten Luft­raum (Flug­hä­fen etc.). Dort beträgt die max. Flug­hö­he 30m. Soweit ich weiß, gibt es dar­über hin­aus noch von Bun­des­land zu Bun­des­land ver­schie­de­ne Rege­lun­gen. Aber so gut ken­ne ich mich nicht aus.
          Mein Tipp an alle, die es mal aus­pro­bie­ren wol­len: Vor­her aus­rei­chend infor­mie­ren, lie­ber ein­mal mehr fra­gen und die pas­sen­de Ver­si­che­rung nicht vergessen…

          Zum Schluss ein klei­nes Merk­blatt der Deut­schen Flug­si­che­rung: https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Luftsport%20&%20Freizeit/Flugmodelle%20%7C%20%22Drohnen%22/Flugmodell-UAS-Infoblatt.pdf

  2. Den Bild­aus­schnitt den eine gewöhn­li­che Hob­by­dro­ne unter 2–3000€ erfas­sen kann, ist mit einem Han­dy ver­gleich­bar. Zoom­ob­jek­ti­ve, gar super­star­ke Tele­zoom­ob­jek­ti­ve fin­det man nor­ma­ler­wei­se nicht an Dro­nen. Dann bit­te die Ent­fer­nung von Dro­ne zu Bade­gast abschät­zen, und dann man über­le­gen was man auf einem Han­dy­fo­to aus glei­cher Ent­fer­nung erkennt. Bit­te mal mit dem Han­dy vom Bal­kon im 2. Stock jemand im Gar­ten foto­gra­fie­ren, und dann mal schau­en, ob man auf dem Bild über­haupt erken­nen könn­te wer da über­haupt abge­lich­tet wurde.

    Natür­lich gehört sich der Pilot gestraft, zum einem, weil er die Per­so­nen unter der Dro­ne in Gefahr bringt, und zum ande­rem weil er mit sei­ner Akti­on ein gan­zes Hob­by bzw. einen Berufs­stand in ein schlech­tes Licht rückt.

    1. Mit sol­chen Aktio­nen scha­det der „Pilot“ all‘ den­je­ni­gen, wel­che das Hob­by ger­ne betrei­ben. Das die Stimmung/Meinung sich gegen­über Droh­nen­pi­lo­ten sich ins nega­ti­ve ver­än­dert hat, haben die­se solch‘ unver­ant­wort­lich Leu­ten zu ver­dan­ken. Recht hin oder her!

  3. „Ein Repor­ter soll­te sich doch eher mit sei­ner Mei­nung im Ein­lei­tungs­satz zurückhalten.“
    Dem stim­me ich zu. Viel schliom­mer ist noch, daß dies so im ori­gi­na­len Wort­laut der Pres­se­mel­dung der Poli­zei zu fin­den ist.

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