Hüsten. Am Sonntag mittag wurden die Beamten der Polizeiwache Arnsberg zum Freizeitbad Nass in Hüsten gerufen. „Hier beschwerten sich die Gäste zurecht über eine Drohne, welche über dem Schwimmbadgelände flog“, so Polizeisprecher Holger Glaremin. Aufgrund von Zeugenhinweisen konnten die Beamten drei Personen mit der Drohne im Bereich neben dem Bad antreffen. Gegen den 34-jährigen Drohnenbesitzer aus Meschede besteht der Verdacht der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen. Desweiteren wird wegen möglichen Verstößen gegen das Luftsicherheitsgesetz ermittelt. Die Drohne sowie sein Smartphone, als mögliches Speichermedium, wurden durch die Beamten sichergestellt.
9 Antworten
Das Wort „zurecht“ ist ja schon mal eine Wertung, ein Reporter sollte sich doch eher mit seiner Meinung im Einleitungssatz zurückhalten. Ich frage mich wo hier das Problem ist. Im Freibad läuft jeder zweite mit einem Handy durch die Gegend um seine Kumpels zu fotogarfieren oder die Mutti um die Kinderchen auf zu nehmen. Ja und da laufen auch Leute durch den Hintergrund und da kommt auch keiner auf die Idee die Polizei zu rufen und das Handy zu konfiszieren. Warum nehmen sich alle Leute immer so wichtig.
„zurecht“.… und ist das die Meinung des Verfassers? Oder könnte es zufälligerweise sein, dass er lediglich den Polizeisprecher zitiert hat?
Nur weil im Freibad jeder Zweite mit einem Handy rumläuft und Bilder macht, ist dies noch nicht legal. Denn prinzipiell ist das Fotografieren von Einzelpersonen oder Personen in kleinen Gruppen ohne deren Erlaubnis ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht.
Darüber hinaus befindet sich im „Nass“ ein nach außen abgeschirmter Sauna-Außenbereich, in dem sich Menschen unbekleidet aufhalten können. Versetzt man sich in die Lage dieser Leute, finde ich es nur legitim, wenn diese die Polizei rufen. Denn woher sollen sie wissen, ob es sich um ein Fluggerät mit oder ohne Kamera handelt.
Wenn es sich um einen angemeldeten, gewerblichen Drohnenflug gehandelt hätte, hätte man sicher den Betreiber des „Nass“ informiert. Der Drohnenbesitzer hätte dann auch eine Aufstiegsgenehmigung vorlegen können und die Polizei hätte den Sachverhalt positiv geklärt.
So wie sich der Bericht jedoch liest, war die Drohne zum privaten Vergnügen unterwegs. Dafür braucht man, wenn man bestimmte Regeln einhält (max 5kg, max 100m hoch etc.), keine Aufstiegserlaubnis. Das Filmen über nichtöffentlichem Grund (und dazu zählt mit Sicherheit der Saunabereich des „Nass“) ist aber dennoch strafbar.
@Frank S.: das sehe ich ähnlich. Nur weil etwas alltäglich und „normal“ ist, ist dies noch kein rechtlicher Freifahrtschein zu tun, was man will. Und sicherlich steht die Drohnenfliegerei im Privatbereich zum Hobby erst in den Anfängen, weswegen man gerade zu solch einem Stadium behutsam sein sollte. Denn nicht jeder Bürger weiß dann auf den ersten Blick, was sich da gerade abspielt.
Eine Frage noch zu den „bestimmten Regeln“, für die man „keine Aufstiegserlaubnis“ benötigt: woher die Annahme der Höhenbeschränkung auf 100m? Gibt es da in NRW noch eine zusätzliche Begrenzung?
Nein, eine zusätzliche Begrenzung gibt es nicht. Die 100m sind als Faustregel für das Fliegen im unkontrollierten Luftraum (normalerweise max. 2500ft/762m ohne Genehmigung) zu verstehen, denn grundsätzlich gilt: Fliegen nur mit direktem Sichtkontakt ohne optische Hilfsmittel. Und da ist ein „normaler“ Multikopter bereits in 100m Höhe schon recht winzig.
Ich wage auch zu behaupten, dass viele Hobbypiloten unter max. erlaubter Flughöhe die maximale Funk-Reichweite im Kopf gespeichert haben. Seit letztem Jahr gelten auch neue Regeln für das Fliegen im kontrollierten Luftraum (Flughäfen etc.). Dort beträgt die max. Flughöhe 30m. Soweit ich weiß, gibt es darüber hinaus noch von Bundesland zu Bundesland verschiedene Regelungen. Aber so gut kenne ich mich nicht aus.
Mein Tipp an alle, die es mal ausprobieren wollen: Vorher ausreichend informieren, lieber einmal mehr fragen und die passende Versicherung nicht vergessen…
Zum Schluss ein kleines Merkblatt der Deutschen Flugsicherung: https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Luftsport%20&%20Freizeit/Flugmodelle%20%7C%20%22Drohnen%22/Flugmodell-UAS-Infoblatt.pdf
Den Bildausschnitt den eine gewöhnliche Hobbydrone unter 2–3000€ erfassen kann, ist mit einem Handy vergleichbar. Zoomobjektive, gar superstarke Telezoomobjektive findet man normalerweise nicht an Dronen. Dann bitte die Entfernung von Drone zu Badegast abschätzen, und dann man überlegen was man auf einem Handyfoto aus gleicher Entfernung erkennt. Bitte mal mit dem Handy vom Balkon im 2. Stock jemand im Garten fotografieren, und dann mal schauen, ob man auf dem Bild überhaupt erkennen könnte wer da überhaupt abgelichtet wurde.
Natürlich gehört sich der Pilot gestraft, zum einem, weil er die Personen unter der Drone in Gefahr bringt, und zum anderem weil er mit seiner Aktion ein ganzes Hobby bzw. einen Berufsstand in ein schlechtes Licht rückt.
Mit solchen Aktionen schadet der „Pilot“ all‘ denjenigen, welche das Hobby gerne betreiben. Das die Stimmung/Meinung sich gegenüber Drohnenpiloten sich ins negative verändert hat, haben diese solch‘ unverantwortlich Leuten zu verdanken. Recht hin oder her!
Höchstpersönlicher Lebensbereich in einem öffentlichen Freibad?
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7B694A68CC-D84E-440D-A7C5-D263602FA7DB%7D
Wohl ehr nicht.
„Ein Reporter sollte sich doch eher mit seiner Meinung im Einleitungssatz zurückhalten.“
Dem stimme ich zu. Viel schliommer ist noch, daß dies so im originalen Wortlaut der Pressemeldung der Polizei zu finden ist.