Sundern. In Nordrhein-Westfalen beginnt am 1. August 2017 für alle Kinder, welche hier ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht. Das gleiche gilt für Kinder von Asylbewerbern/innen und alleinstehenden Kindern und Jugendlichen, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Diese Kinder aus dem Geburtszeitraum vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 müssen bis zum 15. November 2016 an einer Grundschule angemeldet werden.
Wahlfreiheit der Eltern
Dabei können die Eltern frei eine Grundschule und Schulart (Bekenntnisschule oder Gemeinschaftsgrundschule) wählen. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Schule besteht nur für die nächstgelegene Schule der gleichen Schulart im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazitäten; ebenso werden nur für deren Besuch notwendige Schülerfahrkosten übernommen.
Kinder, die später das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Sie müssen also die notwendigen körperlichen und geistigen Voraussetzungen sowie ein ausreichendes Sozialverhalten besitzen. Zurückstellungen sind nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr möglich. Die Schulfähigkeit wird durch die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes festgestellt zu der die Eltern eine separate – von der Anmeldung an der Schule unabhängige – Einladung erhalten. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Sprachverständnis wird geprüft
Das Kind muss an der Anmeldung teilnehmen, um insbesondere das Sprachverständnis feststellen zu können. Das Familienstammbuch, eine Geburtsurkunde oder der Personalausweis ist bei der Anmeldung vorzulegen. Die Eltern, der in der Stadt Sundern mit Hauptwohnsitz gemeldeten Kinder, erhalten von der jeweiligen nächstgelegenen Grundschule eine persönliche Einladung.
- Weitere Auskünfte kann die jeweilige Schule oder der Schulträger unter 02933 81–238 geben.
Anmeldetermine
Unter Berücksichtigung aller Grundschulstandorte in Sundern, gelten folgende Termine für die Anmeldung der Lernanfänger:
- Kath. Grundschule Allendorf ‑katholische Bekenntnisgrundschule- Kaspar-Kellermann-Str. 4, 59846 Sundern, Mi. 02.11.2016 bis Di. 08.11.2016, auf persönliche Einladung
- Sebastianschule Stockum ‑katholische Bekenntnisgrundschule – Am Wenne 8, 59846 Sundern, Mi. 02.11.2016 und Do. 03.11.2016, jeweils ab 14.00 Uhr
- Gemeinschaftsgrundschule Altes Testament ‑Gemeinschaftsgrundschule- Kurfürstenstr. 6, 59846 Sundern, Do. 10.11.2016 und Mo. 14.11.2016, jeweils ab 14.00 Uhr
- Kath. Grundschule Hachen ‑katholische Bekenntnisgrundschule- Schulstraße 12, 59846 Sundern, Mi. 02.11.2016 und Di. 08.11.2016, auf persönliche Einladung
- Johannesschule Sundern ‑katholische Bekenntnisgrundschule- Grünewaldstraße 13, 59846 Sundern, Mo. 07.11.2016, auf persönliche Einladung
- Marienschule Sundern ‑katholische Bekenntnisgrundschule- Silmecke 23, 59846 Sundern, Di. 08.11.2016 und Mi. 09.11.2016, jeweils ab 14.00 Uhr
- Freie Schule am See, Ersatzschule –Gemeinschaftsgrundschule‑, Ringstraße 51, 59846 Sundern, Mo. 24.10..2016 bis Fr. 28.10.2016, schriftliche Anmeldung, Mi. 02.11.2016 bis Fr. 04.11.2016 Anmeldegespräche nach individueller Terminabsprache
Infoveranstaltungen
Zusätzlich finden folgende Veranstaltungen statt:
- „Infoabend neue Erstklässler 2017/18“, Mittwoch, 26.10.2016 um 19.30 Uhr in der Sebastianschule Stockum
- „Infoabend der GGS Altes Testament“ Donnerstag, 27.10.2016 um 19 Uhr in der Schule in Hellefeld
- „Infoabend“, Dienstag 25.10.2016 um 19.30 Uhr in der Schule in Hachen
- „Offene Fragestunde“, Dienstag, 25.10.2016 um 15 Uhr in der Aula der Johannesschule Sundern
- „Info-Abend“, Dienstag, 02.11.2016, 19 Uhr in der Marienschule Sundern
- „Infonachmittag für Langscheider und Interessierte“ , Mittwoch, 26.10.2016, von 14 bis 16 Uhr in der Ersatzschule in Langscheid