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Achtung! – Verbraucherzentrale warnt vor Online-Fake-Shops

Betrü­ge­ri­sche Fake-Shops im Inter­net sind für Mar­lis Albus, Lei­te­rin der Ver­brau­cher­be­ra­tung in Neheim (l.), der­zeit ein gro­ßes The­ma. (Foto: Verbraucherzentrale)

Neheim. Hand­ta­schen, Desi­gner-Kla­mot­ten, High-Tech-Trend­pro­duk­te und Mar­ken-Uhren: Im Inter­net wer­ben Shops mit ver­lo­cken­den Waren. Wer­den begeh­rens­wer­te Pro­duk­te zum Schnäpp­chen­preis und gegen Vor­kas­se ange­bo­ten, soll­ten Kun­den­au­gen vor einer Bestel­lung beson­ders wach­sam sein. Denn Fäl­scher bie­ten auf kopier­ten oder nach­ge­mach­ten Shop-Sei­ten im Inter­net attrak­ti­ve Waren an, die nie­mals oder nur als schlech­te Kopie den Weg zum Käu­fer fin­den. Ihren Fake mit einem Online-Shop las­sen sich die Schwind­ler von Kun­den teu­er bezah­len. „Wer in die aus­ge­leg­te Fal­le tappt und den ver­lang­ten Betrag für das begehr­te Pro­dukt vor­ab über­weist, hat kaum eine Chan­ce, sein gezahl­tes Geld jemals wie­der­zu­se­hen“, warnt Mar­lies Albus, Lei­te­rin der Bera­tungs­stel­le Arns­berg der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW an der Nehei­mer Burgstraße.

Handy für 369 Euro kam nie an

“Wird die Echt­heit eines Shop-Ange­bots nur vor­ge­gau­kelt, um zu kas­sie­ren, han­delt es sich um Betrug. Frau L. aus Arns­berg hat­te am 7. 12. 2016 bei dem Online­shop Elek­tro-Emma ein Sam­sung-Han­dy für 369 Euro per Sofort­über­wei­sung bestellt, es soll­te noch ein Weih­nachts­ge­schenk wer­den. Das Han­dy wur­de aber nie gelie­fert: kei­ne Ware und das Geld ist weg. Frau L. Ist nicht die ein­zi­ge aus Arns­berg, die ihr Geld ver­lo­ren hat. Eine sol­che Täu­schung soll­te bei der Poli­zei ange­zeigt wer­den. Dies hat Frau L. Inzwi­schen auch getan, damit die Abzo­cke bei einem Fake-Shop auch straf­recht­lich ver­folgt wird“, berich­tet Mar­lis Albus von einem aktu­el­len Beispiel.

„Achtung! Täuschend echt!“

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le an der Bürg­stra­ße warnt und hilft. (Foto: oe)

Unter dem Mot­to „Ach­tung! Täu­schend echt“ haben Ver­brau­cher­be­ra­ter und die Poli­zei in Arns­berg der um sich grei­fen­den Masche den Kampf ange­sagt. Im Inter­net unter www.verbraucherzentrale.nrw/fakeshops sowie unter www.polizei.nrw.de erhal­ten Online-Käu­fer aus­führ­li­che Tipps, um Fake-Shops als sol­che vor einer Bestel­lung zu erken­nen. Außer­dem erfah­ren sie, was sie tun kön­nen, falls sie den­noch auf ein Schwin­de­l­an­ge­bot her­ein­ge­fal­len sind:
  • Untrüg­li­che Erken­nungs­zei­chen Fehl­an­zei­ge: Ob es bei den Ange­bo­ten im Online-Han­del immer mit rech­ten Din­gen zugeht, ist selbst für Exper­ten kaum auf den ers­ten Blick erkenn­bar. Inter­net-Fäl­scher, die Kun­den nur ans Geld wol­len, gehen bei ihren Fake immer per­fek­ter und per­fi­der ans Werk. Durch das Kopie­ren oder Fäl­schen von Pro­dukt­bil­dern und Infor­ma­tio­nen aus rea­len Inter­net­sei­ten wirkt ein Fake-Shop im Inter­net oft­mals täu­schend echt. Um Serio­si­tät vor­zu­gau­keln, sind das Impres­sum mit der Händ­ler­adres­se oder die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) eben­falls von ande­ren Sei­ten abge­kup­fert oder frei erfunden.
  • Alle Anga­ben prü­fen: Käu­fer soll­ten vor einer Bestel­lung fol­gen­de Punk­te in einem Inter­net-Shop genau che­cken: Gibt es meh­re­re – dar­un­ter auch kun­den­freund­li­che – Zah­lungs­ar­ten und eine über­prüf­ba­re Anbie­ter­adres­se im Impres­sum? Wer­den Ange­bot und Preis mit allen erfor­der­li­chen Details – etwa der Beschaf­fen­heit des Pro­dukts – ange­ge­ben? Wer­den Lie­fer­be­din­gun­gen und ‑kos­ten aus­rei­chend dar­ge­stellt? Sind AGBs und dar­in Hin­wei­se zum Wider­ruf vor­han­den? Wird mit einem ver­trau­ens­wür­di­gen Güte­sie­gel wie „Trus­ted Shop Gua­ran­tee“ (Trus­ted Shops), „s@fer-shopping“ (TÜV Süd) und „Geprüf­ter Online­shop EHI“ (EHI Retail Insti­tu­te GmbH) gewor­ben? Eine zuver­läs­si­ge Ori­en­tie­rung bie­ten sol­che Sie­gel jedoch nur, indem man auf das Logo klickt und dadurch auf die Home­page des Prüf-Unter­neh­mens wei­ter­ge­lei­tet wird.
  • Vor­sicht bei Vor­kas­se: Kun­den wer­den bis zum Drü­cken des Kauf­but­tons meh­re­re – auch kun­den­freund­li­che – Zah­lungs­wei­sen ange­bo­ten. Sind sie bei der Kas­se ange­langt, haben Kun­den plötz­lich kei­ne Wahl mehr: Dort wird nur noch eine umge­hen­de Über­wei­sung des gefor­der­ten Betrags ver­langt. Auf der siche­ren Sei­te sind Kun­den, wenn sie Arti­kel nur bei Online-Händ­lern ordern, die meh­re­re kun­den­freund­li­che Zah­lungs­ar­ten bis zum Klick auf den Kauf-But­ton zur Ver­fü­gung stel­len. Sicher sind Zah­lun­gen auf Rech­nung oder per Last­schrift. Bei der Zah­lung auf Rech­nung müs­sen Kun­den erst bezah­len, wenn sie die Ware erhal­ten haben. Bei Zah­lung per Last­schrift kann die Zah­lung noch bis zu acht Wochen rück­gän­gig gemacht werden.
  • Fäl­scher zocken uner­kannt ab: Wen­den sich Rein­ge­fal­le­ne über die ange­ge­be­nen Kon­takt­da­ten an das Unter­neh­men, um die rich­ti­ge Ware oder ihr gezahl­tes Geld zurück zu erhal­ten, wer­den sie oft immer wie­der ver­trös­tet. Brie­fe mit Rück­zah­lungs­auf­for­de­run­gen kom­men als unzu­stell­bar zurück oder blei­ben unbe­ant­wor­tet. In den meis­ten Fäl­len sind Betrof­fe­ne um eine schlech­te Erfah­rung rei­cher, aber haben das Nachsehen.
  • Fake-Shop-Opfer sind nicht wehr­los: Wer schon Geld über­wie­sen hat, soll­te umge­hend sei­ne Bank auf­for­dern, die Zah­lung rück­gän­gig zu machen. Weni­ge Stun­den nach einer Online­be­stel­lung ist dies oft noch mög­lich. Bei ande­ren Zah­lungs­ar­ten kann eine Zah­lung noch bis zu acht Wochen nach Ein­zug rück­gän­gig gemacht wer­den. Inwie­weit dies gilt, weiß die Bank. Grund­sätz­lich soll­ten sämt­li­che Bele­ge von Online-Bestel­lun­gen gesam­melt und gesi­chert wer­den. Dazu gehö­ren Kauf­ver­trag, Bestell­be­stä­ti­gung, E‑Mails und ein Screen­shot des Angebots.
    Betrof­fe­ne kön­nen die aus­ge­druck­ten Unter­la­gen in der Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW prü­fen las­sen und Straf­an­zei­ge bei der Poli­zei stel­len. Dies ist auch online mög­lich unter www.polizei.nrw.de.
  • Kon­takt für Nach­fra­gen und Beratung:
    Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW, Bera­tungs­stel­le Arns­berg, Burg­str. 5, 59755 Arnsberg,
    Tel. 02932  51097–01, E‑Mail arnsberg@verbraucherzentrale. nrw

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